GUT-SCHADSTOFFPRÜFUNG
 
  

  Für die Sicherheit des Verbrauchers erfüllen mit dem GUT- Signet ausgezeichnete Teppichböden folgende Voraussetzungen:
 

  • Textile Bodenbeläge werden grundsätzlich unter Einhaltung des Verwendungsverbots für bestimmte Substanzen hergestellt

  •  
  • In der Schadstoffprüfung dürfen bestimmte in den GUT-Kriterien festgelegte gesundheitsgefährdende Stoffe nicht nachgewiesen werden

  •  


Verwendungsverbot

Schon bei der Herstellung von Teppichware muß auf die Einhaltung der von der GUT vorgegebenen Kriterien geachtet werden. So müssen textile Bodenbeläge grundsätzlich ohne Verwendung der folgenden Substanzen hergestellt werden.

  •  bestimmte Färbebeschleuniger (Carrier)
  •  
  •  Azofärbemittel mit krebsauslösender Aminkomponente
  •  
  •  leichtflüchtige Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW)
  •  
  • Für Farbstoffe und Pigmente zur Farbgebung des Polmaterials, die die aufgelisteten Schwermetalle als Bestandteil der farbgebenden Komponente enthalten, besteht ein Verwendungsverbot:  
          Blei (Pb), Cadmium (Cd), Quecksilber (Hg) oder Chrom (Cr gesamt) bzw. Cr(VI)
       

          Für den Schwermetallgehalt des gesamten Teppichbodens wird ein Grenzwert von
          100 mg/kg festgesetzt.


Schadstoffprüfung


Die eigentliche Schadstoffprüfung erfolgt auf gesundheitlich bedenkliche Stoffe, die eventuell über Vorprodukte, wie Rohstoffe, Hilfsmittel, u.a. in den textilen Bodenbelag eingetragen werden können.

In speziellen Prüfverfahren testet die GUT durch unabhängige Prüfinstitute jede zu prüfende Ware auf folgende gesundheitsgefährdende Stoffe bzw. Stoffklassen:
 


Pentachlorphenol

Formaldehyd

Vinylchlorid

 Vinylacetat

Benzol

VOC

 




Teppichböden aus Naturfasern und solche mit einem Wollanteil  von über 50 % werden zusätzlich auf folgende gesundheitsgefährdende Pestizide getestet:
 



a-Hexachlorcyclohexan
Heptachlor
Aldrin
ß-Hexachlorcyclohexan
Lindan
Endrin
d-Hexachlorcyclohexan
Malathion
Diazinon
e-Hexachlorcyclohexan
Methoxychlor
Dieldrin
Parathion-ethyl
Permethrin
Mirex
Parathion-methyl
Dichlorphos
o,p'-DDD
Heptachloroepoxid
Dichlorofenthion
o,p'-DDE
Hexachlorobenzol
p,p'-DDE
o,p'-DDT
Pentachlorphenol
p,p'-DDT
p,p'-DDD

 


Anforderung an die Mottenschutzausrüstung von textilen Bodenbelägen mit Wollanteil

Ab dem 1.1.1995 müssen textile Bodenbeläge mit Wollanteil die im folgenden aufgeführten Spezifikationen erfüllen:

  • Grundsätzlich können nur solche Artikel mit Wollanteil das GUT-Signet erhalten, bei denen eine Mottenschutzausrüstung vorgenommen wurde.

  •  
  • Zulässige Mottenschutzmittel sind derzeit solche, die als Wirkstoff Permethrin bzw. Sulcofuron enthalten.

  •  
  • Zugelassene Applikationsverfahren sind:
  • Färbebadapplikation,
  • Continue-Verfahren,
  • Schaumapplikation
  • Sprühapplikation nach dem Autoklav-Verfahren, sofern gemäß IWS TM-28 eine Echtheit von 0.5 nachgewiesen wird.

  •  
  • Folgende Höchstmengen bezogen auf die Neuware sind einzuhalten:
Wirkstoff Höchstmenge
Permethrin 210 mg/kg Wolle
Sulcofuron 4000 mg/kg Wolle
  • In die Produktbeschreibung ist der Hinweis aufzunehmen: 
                                   "Gegen Wollschädlinge geschützt".

 




 


Prüfverfahren:


Pentachlorphenol in textilen Bodenbelägen und Naturfasern
(weitere Informationen)

Bei dieser Methode werden das freie und das als Salz in dem zu analysierenden Material vorliegende PCP erfasst.
Die Analysenprobe ( 5g ) wird heiss mit Kaliumhydroxidlösung extrahiert, anschließend mit internen Standards versetzt und mit Essigsäureanhydrid als Acetat umgesetzt. Eine notwendige Reinigung des Extrakts erfolgt über eine Silicagelkartusche. Die Messung des Analysenparameters erfolgt mit Hilfe der Gaschromatographie und die Detektion mit dem Elektroneneinfangdetektor (ECD). Die Qualitätssicherung des Analysenergebnisses im bezug auf die Ausbeute und Aufbereitung erfolgt durch Zugabe von Tetrachlorphenol-Standards.

Bestimmungsgrenze: 0,1 mg/kg ( = 100 µg/kg) bezogen auf die Originalprobe

 


Formaldehyd (weitere Informationen) 

Die Bestimmung des Formaldehyds und anderer Aldehyde und Ketone erfolgt wie die Bestimmung der flüchtigen organischen Verbindungen in einer Emissionsprüfkammer analog der Messung auf flüchtige organische Verbindungen (VOC). Nach Anreicherung des Formaldehyds auf geeigneten Adsorbermaterialien (z. B. DNPH-Kartuschen) erfolgt die Elution und anschließende Bestimmung mittels HPLC.

Aus diesem Verfahren resultiert eine Bestimmungsgrenze für textile Beläge von derzeit 10µg/m³.

 


Pestizide (weitere Informationen)

Mit dieser Methode werden alle relevanten Pestizide (s. Tabelle oben) aus Naturfasern wie Schafwolle, Baumwolle, Tiermischungen,...) die in textilen Bodenbelägen als Oberseitengestaltung eingesetzt werden, erfasst.
Hierzu wird eine Teppichbodenprobe von 2 g im Ultraschallbad mit einer Mischung aus Hexan/Dichlormethan (85/15) extrahiert. Der Extrakt wird durch Acetonitril-Umschüttlung oder adsorptionschromatographisch über Florisil gereinigt. Die Messung und Quantifizierung erfolgt gaschromatographisch durch Detektion am Elektroneneinfangdetektor (ECD).

Aus dem Verfahren resultiert je Komponente eine Bestimmungsgrenze von 40 µg/kg.

 


Vinylchlorid (weitere Informationen) 

Vinylchlorid wird nach dem Prüfkammerverfahren analog VOC bestimmt. 

Nachweisgrenze 0,1µg/m³

 

  Vinylacetat (weitere Informationen)

Vinylacetat wird nach dem Prüfkammerverfahren analog VOC bestimmt.

Nachweisgrenze 2µg/m³ 
Monomeres aus EVA-Dispersionen,etc.

 


Vulkanisationsbeschleuniger (weitere Informationen)

Diese Analysemethode dient zur Bestimmung von Benzyl- und Ethylbeschleunigern im Schaumrücken textiler Bodenbeläge und ähnlichen Produkten.
10 g des zu untersuchenden Latexschaumrückens werden zerkleinert, mit Ethanol extrahiert, auf ein definiertes Volumen eingestellt und mit Hilfe der Dünnschichtchromatographie auf Normalphase durch Anfärben mit wässriger Kupfersulfat-Lösung entwickelt.
Die Auswertung erfolgt durch den Vergleich mit den Standardkomponenten.
Laut GUT- Anforderungen dürfen Ethylbeschleuniger bei der Produktion nicht eingesetzt werden.

 


Azofarbstoffe (weitere Informationen)

Dieses Verfahren dient zur Bestimmung von kanzerogenen aromatischen Aminen und deren Azofarbstoffe aus Teppichböden oder anderen Textilien.
Es wird das Polmaterial einer Teppichprobe eingesetzt. (Bei buntgemusterten Flächengebilden und bei Gegenständen, die aus verschiedenartigen textilen Teilen bestehen, sind die verschiedenen Teile getrennt zu untersuchen.)
Die textile Probe wird zerkleinert, in die einzelnen Farben aufgetrennt und analysiert. Sie wird mit Citrat-Natronlauge Pufferlösung bei 70°C aufgeschlossen und anschliessend erfolgt die reduktive Spaltung der Amine mit Natriumdithionitlösung. Die Reaktionslösung wird über Extrelut gereinigt und mit tert.-Butylmethylether werden die Analysenparameter eluiert. Die Bestimmung der Analysenparameter erfolgt mittels Flüssigkeitschromatographie und Detektion am Dioden-Array-Detektor (DAD).
Die Nachweisgrenze liegt bei 5 mg/kg Probe.
 




 


Weitere Informationen
        

Carrier (Farbbeschleuniger)

Farbbeschleuniger, sogenannte Carrier, werden als spezielle Hilfsmittel bei der Färbung von Polyesterfasern eingesetzt, um eine schnellere Diffusion der Farbstoffe in die Faser und eine gesteigerte Farbstoffaufnahme zu erzielen. Polyesterfasern werden jedoch üblicherweise nicht als Polmaterial für textile Bodenbeläge eingesetzt, da sie den qualitativen Anforderungen nicht entspechen. Bei getufteten Teppichböden werden Polyesterfasern als Vliese verwendet, die dann aber ungefärbt zum Einsatz kommen.

 


Azofärbemittel

Alle Azofarbstoffe haben die allgem. Formel:  R1-N=N-R2, wobei die beiden Reste identisch oder unterschiedlich sein können.
Azofarbstoffe eignen sich für die Einfärbung verschiedener Substrate wie synthetische und natürliche Textilfasern, Leder, Papier, Mineralöle und Wachse.
Azofarbstoffe entstehen durch Kupplung von diazotierten Arylaminen mit geeigneten Kupplungskomponenten. Durch reduktive Spaltung z. B. durch chem. Reduktionsmittel oder auch Darmbakterien können aromatische Amine jedoch wieder freigesetzt werden, von denen einige krebserregend sind.
Die Verwendung solcher Azofarbstoffe, die  krebserregende Amine freisetzen können, dürfen laut Bedarfsgegenstandsverordnung und EU-Richtlinie 76/769/EWG in Textil-und Ledererzeugnissen (hierzu zählen auch Teppiche), die mit der menschlichen Haut oder der Mundhöhle direkt und längere Zeit in Kontakt kommen können, weder verwendet noch in den Verkehr gebracht werden.

Die GUT hat für diese Azofarbstoffe bereits lange vor einer rechtlichen Regelung ein Verwendungsverbot erlassen.
 
CAS-Nummer EG-Nummer Stoffname
92-67-1 202-177-1 4-Aminobiphenyl
92-87-5 202-199-1 Benzidin
95-69-2  202-441-6 4-Chlor-o-toluidin
91-59-8 202-080-4 2-Naphthylamin
97-56-3 202-591-2 o-Aminoazotoluol
99-55-8 202-765-8 5-Nitro-o-toluidin
106-47-8 203-401-0 4-Chloranilin
615-05-4 210-406-1 4-Methoxy-m-phenylendiamin
101-77-9 202-974-4 4,4‘-Methylendianilin
91-94-1 202-109-0 3,3‘-Dichlorbenzidin
119-90-4 204-355-4 o-Dianisidin
119-93-7 204-358-0 3,3‘-Dimethylbenzidin
838-88-0 212-658-8 4,4‘-Methylendi-o-toluidin
120-71-8 204-419-1 p-Cresidin
101-14-4 202-918-9 4,4‘-Methylen-bis-(2-chloranilin)
101-80-4 202-977-0 4,4‘-Oxydianilin
139-65-1 205-370-9 4,4‘Thiodianilin
95-53-4 202-429-0 o-Toluidin
95-80-7  202-453-1 4-Methyl-m-phenylendiamin
137-17-7 205-282-0 2,4,5-Trimethylanilin
90-04-0 201-963-1 o-Anisidin
    6-Amino-2-ethoxynaphthalin *
399-95-1   4-Amino-3-fluorphenol *
60-09-3 200-435-6  4-Aminoazobenzol *

* Für diese Amine gilt laut TRGS 614 von Mai 1999, über Verwendungsbeschränkungen für Azofarbstoffe, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können, ebenfalls ein Verwendungsverbot.
 

 



Fluorchlorkohlenwasserstoffe

Eigenschaften
FCKWs sind aliphatische und cycloaliphatische Kohlenstoffverbindungen, die vollständig, bzw. unvollständig durch Chlor u./od. Fluor substituiert sind. Manche enthalten auch Brom (Halone).
FCKWs sind chemisch stabile, unbrennbare, nicht explosive, geruchs- und geschmacksneutrale Gase, die weitgehend ungiftig für Menschen, Tiere und Pflanzen sind.
Aufgrund ihrer chemischen Stabilität zeichnen sie sich jedoch durch ihre schwere Abbaubarkeit und Langlebigkeit in der Umwelt aus.

Verwendung
Sie werden als Kältemittel für Kühl- und Gefriergeräte, Wärmepumpen und Klimaanlagen, als Verschäumungsmittel für Kunststoffe, als chem. Reinigungsmittel und als Treibgase verwendet.

Nationale und internationale Aktivitäten
Durch ihre hohe Beständigkeit und Reaktionsträgheit gelangen FCKW und Halone bis in die Stratosphäre. Dort schädigen sie die Ozonschicht und verstärken den Treibhauseffekt.
1985 wurde von den Vereinten Nationen in Wien ein Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht unterzeichnet. 1987 vereinbarte zumindest ein Teil der Mitgliedsstaaten im Montrealer Protokoll erste konkrete Maßnahmen. Bis zum Jahr 2000, so sah es das Protokoll vor, sollten Produktion und Verbrauch von FCKW um 50 % reduziert werden. Nachdem schnell klar wurde, dass diese Reduzierung nicht ausreichen würde, folgten 1990 (London), 1992 (Kopenhagen), 1995 (Wien), 1997 (Kyoto) und 1999 (Peking) Verschärfungen der Montrealer Beschlüsse.
Eine neue EU - Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, trat am 1. Oktober 2000 in Kraft. In dieser Verordnung wurden die im Montrealer Protokoll festgelegten Fristen teilweise vorgezogen und Zwischenschritte formuliert: So wird die Verwendung von vollhalogenierten FCKW und Halonen endgültig untersagt. (mit einigen Ausnahmen)

In Deutschland wurden Produktion und Gebrauch mit der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung im Jahr 1991 festgelegt. Diese Verordnung sieht die Reduzierung des Ozonzerstörungspotenzials durch stufenweise Einführung von weniger schädlichen Ersatzstoffen vor. Mit der Bekanntgabe eines Ersatzstoffes ist auch die Verwendung der ursprünglichen Substanz verboten, wobei für Altanlagen Übergangsfristen gelten. So hat Deutschland bereits 1992 die Produktion von Halonen und 1995 die Produktion von FCKW nahezu vollständig eingestellt. 

Die Schaumrücken textiler Bodenbeläge werden durch mechanisches Einarbeiten von Luft in die SBR-Latex-Compounds hergestellt. FCKWs kommen hierbei nicht, wie fälschlicherweise oft behauptet, zum Einsatz.
 

 


Schwermetalle

Farbstoffe oder Textilhilfsmittel, die zur Farbgebung von textilen Bodenbeägen verwendet werden, können Schwermetalle in Form von Metallsalzen oder –oxiden enthalten. Darüber hinaus finden im Druckbereich häufig Farbstoffe Verwendung, die zur Farbgebung Schwermetalle im Molekül, die sog. Metallkomplexfarbstoffe, enthalten können.
Nach dem jeweiligen Färbeverfahren wird der nicht fixierte Anteil der Färbechemikalien ausgewaschen und gelangt so ins Abwasser. Das von der GUT vorgegebene Verwendungsverbot für Farbstoffe und Pigmente zur Farbgebung des Polmaterials als Bestandteil der farbgebenden Komponente gilt für die Schwermetalle Blei (Pb), Cadmium (Cd), Quecksilber (Hg) und Chrom (Chrom gesamt bzw. Cr(VI) , da diese toxische und/oder kancerogene Eigenschaften aufweisen. Für den Schwermetallgehalt des gesamten Teppichbodens wird ein Grenzwert von 100 mg/kg festgesetzt.
Die Schadstoffwirkung von Schwermetallen beruht vorwiegend auf Inaktivierung von Enzymen, Veränderungen der Durchlässigkeit von Zellmembranen sowie chronischen, mutagenen oder kanzerogenen Effekten.
 
 

Blei

Blei und seine Verbindungen gehören zu den starken Umweltgiften. 
Im Bereich der Gewässerbelastung zum Beispiel stammen Blei-Belastungen in Kläranlagen aus Abschwemmungen von Straßen und Dächern. Das Blei akkumuliert sich, wie andere Schwermetalle auch, in Klärschlämmen, Sedimenten aber auch in Lebewesen.
Bleiquellen sind metallisches Blei (Zuwasserbleirohre, Zinnlot), Bleioxide wie Bleiglätte und Mennige (Glas- u. Firnißherstellung, Malerfarben) sowie Bleicyanamid (Rostschutzmittel). Bleisilicate sind in Bleikristallglas und in Glasuren von Tonwaren enthalten. Ferner wird immer noch ein Teil des Kraftstoffs verbleit.. In neuzeitlichen Farben liegt der Bleianteil unter 1 %.

Toxizität
Chronische Bleivergiftungen üben toxische Wirkungen insbesondere auf das Nervensystem, die Blutbildung und wahrscheinlich auf die Nieren aus. Bereits geringe Blutbleispiegel (> 10 ug Pb/dl) verringern nachweislich und anhaltend den Intelligenzquotienten von Kindern. Bleioxid (PbO), Bleikarbonat, Bleisulfat und organische Bleiverbindungen bewirken eine größere Gefährdung als metallisches Blei. Ob in Deutschland die Belastung der Umwelt mit Blei ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung, insbesondere für Kinder, bedeuten kann, ist ungeklärt. Insgesamt hat die Bleibelastung in Deutschland in den letzten Jahren abgenommen.
 
 

Chrom

Chrom ist ein relativ häufiges Element und kommt in einer durchschnittlichen Konzentration von 200 mg/kg in der Erdkruste vor. In Böden findet man im allgemeinen 10 bis 90 mg/kg. Chrom und seine Verbindungen haben in Industrie und Gewerbe eine vielfältige Anwendung als Beiz-, Oxidations-, Ätz- und Färbemittel sowie als Legierungsbestandteil, als Katalysator, zur Holzimprägnierung und als Gerbstoff bei der Lederverarbeitung gefunden. Chrom wird in der Galvanikindustrie zum Veredeln von Metalloberflächen verwendet.
Dreiwertiges Chrom ist ein essentielles Spurenelement für Mensch und Tier. Sechswertige Chromverbindungen verursachen allergische und asthmatische Reaktionen und gelten als krebserzeugend. Chrom und Chromverbindungen gelangen hauptsächlich durch die Abwässer der chromverarbeitenden Industrie, von Galvanikbetrieben und der Gerbereien in die Oberflächengewässer.
Chrom kommt im Gewässer in drei- und sechswertiger Form vor. Unter aeroben Bedingungen ist Chrom(VI) stabil. Unter anaeroben Bedingungen wird es zu Chrom(III) reduziert. Unter oxidierenden Bedingungen ist auch eine Umwandlung von Chrom(III) zu Chrom(VI) möglich. Bedingt durch die Bildung schwerlöslicher Chrom(III)verbindungen und die Adsorption von Chrom an Schwebstoffe ist ein großer Teil des Chrom partikulär gebunden.

Toxizität
Toxikologische Bedeutung haben nur die drei- und sechswertigen Verbindungen des Chroms, wobei die dreiwertigen Verbindungen stark sensibilisieren und die sechswertigen die größere Toxizität besitzen.
Cr-VI -Verbindungen können beim Menschen nach Inhalation möglicherweise Krebs erzeugen.
Die meisten der sechswertigen Verbindungen des Chroms in Form atembarer Stäube sind als humankanzerogenverdächtige Schadstoffe (Kategorie IIIA2) eingestuft.
 
 

Cadmium

Cadmium findet als Korrosionsschutzmittel, als Bestandteil von Batterien, Akkumulatoren und Solarzellen, als Farbpigment für Keramik- und Plastikerzeugnisse und schließlich als Stabilisator von Kunststoffen (PVC) Verwendung. Ferner fällt Cadmium bei der Verhüttung von Zinkerzen an.

Nach Anwendungsbeschränkungen ging der Verbrauch von Cadmium-Verbindungen als Farbpigmente und Stabilisatoren in der Kunststoffherstellung stark zurück. Die Verwendung von Cadmium in NiCd-Akkus macht heute mit ca. 600 t/a den allergrößten Anteil des Cadmiumverbrauchs in Deutschland aus. Cadmium reichert sich über die Nahrungskette in aquatischen Organismen und bei Verzehr auch im menschlichen Körper an. 6% des mit der Nahrung aufgenommenen Cadmium gelangt in den menschlichen Körper und wird nur teilweise wieder ausgeschieden (Akkumulation). Bei andauernder Cadmium-Belastung kann es zu Nierenschäden und unter bestimmten Bedingungen zu Knochenveränderungen kommen. Auf aquatische Organismen wirkt Cadmium in höherer Konzentration wachstumshemmend. Cadmium- Salze sind stark gewässerschädigend und vergiften die Umwelt schon in sehr geringen Konzentrationen. Die Einleitung von Cadmium ist nach dem Abwasserabgabengesetz abgabepflichtig. Relativ hohe Cadmium-Konzentrationen werden immer wieder in Gemüsen, Speisepilzen und vor allem in Innereien von Schlachttieren gefunden.

Toxizität
Die humankanzerogene Wirkung ist bisher nicht mit Sicherheit nachgewiesen worden und scheint nur von inhalativ aufgenommenem, nicht dagegen von oral zugeführtem Cadmium auszugehen.
Cadmium und seine Verbindungen sind, oral oder dermal aufgenommen, mäßig toxisch (insbesondere nephrotoxisch) und besitzen bei inhalativer Aufnahme ein gewisses kanzerogenes Potential. Daher ist eine Minimierung der Cadmium-Exposition geboten, z.B. durch sachgerechte Entsorgung von Cd-haltigen Altstoffen (Farben, Kunststoffen, Batterien und Photoelementen).
 
 

Quecksilber

Metallisches Quecksilber wird in Thermometern, Manometern, Quecksilberdampflampen und Spezialbatterien sowie bei der Metallgewinnung verwendet. Organische und anorganische Quecksilberverbindungen werden als Fungizide und Insektizide, als Saat-, Holz- und Tierhaarbeizen eingesetzt. Schließlich wird Quecksilber in Amalgamen zur Zahnkaries-Behandlung eingesetzt

Toxizität
Quecksilber ist ein ubiquitäres Umweltgift. Die Umweltbelastung ist weitgehend anthropogenen Ursprungs. Normalerweise wird Quecksilber vorwiegend über die Nahrung, dabei vor allem über Fisch, aufgenommen. Bis zur Hälfte der täglichen Aufnahme kann es bei Menschen mit vielen Zahnplomben aus Quecksilberamalgam stammen. Dabei, wie auch bei der Zufuhr über Nahrungsmittel, werden keine pathogenen Konzentrationen erreicht.
Die Giftwirkung von Quecksilber beruht hauptsächlich auf der SH-Gruppen-Blockade von Enzymen und anderen Proteinen. Die Toxizität nimmt vom einwertigen anorganischen Quecksilber über das zweiwertige bis hin zum organisch gebundenen Quecksilber zu.

MAK-Liste:
0,1 mg/m3 (elementares Quecksilber)
0.01 mg/m3 (organische Hg-Verbindungen) Methylquecksilber als "eindeutig fruchtschädigend" eingestuft (Kategorie A).

Die Gefahrstoffverordnung verbietet aus Gründen des Arbeits- und Umweltschutzes das Inverkehrbringen und Verwenden von Quecksilberverbindungen in Antifoulingfarben, zum Holzschutz, zur Imprägnierung schwerer industrieller Textilien und zur Wasseraufbereitung.
 

 



Beschleuniger (ZDEC)

Die zur Vulkanisation von Schaumrücken verwendeten Beschleunigertypen auf Basis von Zink-diethyldithiocarbamat zerfallen während des Produktionsprozesses in das entsprechende sekundäre Amin. Dieses Amin kann zusammen mit ubiquitär vorhandenen Mengen an Stickoxiden (NOx) zum krebserzeugenden N-Nitrosodiethylamin reagieren. Dies hat zur Festlegung von Grenzwerten für verschiedene Industriebereiche (gummiverarbeitende Industrie, etc.) aus arbeitsschutztechnischen Gründen geführt. Zur Sicherheit der Arbeiter in der Produktion, aber auch der Endverbraucher, wird seit 1991 von GUT-Firmen zur Herstellung von schaumbeschichteten textilen Belägen kein ZDEC mehr verwendet. Stattdessen wird das ZBEC eingesetzt, das keine krebserzeugenden N-Nitrosamine bilden kann. Dieses Verwendungsverbot wird seit 1991 von den Vertragsinstituten der GUT  kontrolliert und jeder Verstoß von der GUT streng geahndet.
 

 


Pentachlorphenol PCP

Im Zuge der Diskussion um Formaldehyd und das mögliche Vorkommen in textilen Belägen wurde in den 80-er Jahren vereinzelt PCP zur Stabilisierung von SBR-Latices verwendet. Durch die gegebene hervorragende Wirkung wurde PCP in Form des Na-Salzes oder als PCP-Ester eingesetzt, um den SBR-Latex zu stabilisieren und so vor einem möglichen Schimmelbefall zu schützen. Nach Bekanntwerden dieses Einsatzes wurde im Rahmen der GUT ein umfassendes Verwendungsverbot ausgesprochen, das mit einem eigenen Analysenverfahren überwacht wird.

Eigenschaften
Pentachlorphenol ( C6Cl5OH ) gehört als Verbindung der Chlorphenole zu den chlorierten Kohlenwasserstoffen. Unter Normalbedingungen bildet PCP geruchlose, weiße, nadelförmige Kristalle, die in Wasser fast unlöslich, in Alkalilaugen, Alkohol, Ether und Aceton löslich sind.

Verwendung und Verbrauch
PCP wird als Wirkstoff in Algiziden, Fungiziden, Desinfektionsmitteln, im Lederschutz und als Konservierungsmittel verwendet. Am bekanntesten und verbreitetsten ist in Deutschland die frühere Verwendung von PCP in Holzschutzmitteln. 
Weiter Einsatzbereiche: bei der Baumwollgewinnung, in der Papierindustrie, der Textilindustrie und bei der Herstellung von Klebern und Leimen, in Dispersions- und Ölfarben.
Die Angaben über weltweite jährliche Produktionsmengen schwanken zwischen 25.000 t und 90.000 t pro Jahr (1991). In Deutschland wurden 1985 noch über 1.000 t PCP hergestellt.

Vorkommen in der Umwelt
Pentachlorphenol kommt in unserer Umwelt so ubiquitär vor, dass jeder Mensch zwangsläufig exponiert wird.
Nachfolgende Auflistung zeigt exemplarisch die weite Verbreitung von PCP in den verschiedensten Materialien.
 
Vorkommen PCP-Gehalt
PCP-behandelte Kiefernhölzer (USA) 1400-10.400 mg/kg
Textilien in PCP-haltiger Luft (Laborversuch) 4-11 mg/kg
Polsterstoff 2,4-11,3 mg/kg
Vorhang 3,0-5,2 mg/kg
Teppichboden aus Naturfasern (vermutl.imprägniert)  80-120 mg/kg
Teppich (14 Jahre nach Verwendung von PCP-haltigem Holzschutzmittel) 10 mg/kg
Hausstaub (Grundbelastung ohne Holzschutz) ca. 1-5 mg/kg
Hausstaub (14 Jahre nach Verwendung von PCP-haltigem Holzschutzmittel) 28 mg/kg
Putz 0,5-23 mg/kg
Tapete 10-14 mg/kg
Holzasche 2-5 µg/kg
Asche von Müllverbrennungsanlage 12-90 µg/kg
   (Aus: Rippen: Handbuch Umweltchemikalien 1990)

Die am häufigsten diskutierte PCP-Quelle bilden Holzschutzmittel.

Aufnahme durch den Menschen
Der Mensch nimmt PCP über die Atmung (als Dampf oder staubgebunden), über die Nahrung und über die Haut (aus Kleidung und anderen Kontakten zu Gebrauchsgegenständen) auf. Zielorgane im menschlichen Körper sind bei den drei Aufnahmewegen im wesentlichen Leber und Niere.
Da ein Großteil des aufgenommenen PCP über den Urin ausgeschieden wird, liefert die dort gemessene Konzentration ein GUTes Maß für eine durchschnittliche PCP-Belastung. Übliche Werte, die auch Personen ohne Holzschutzmittelkontakt im Urin aufweisen, liegen bei etwa 10 µg/l.

Akute Toxizität
Bei Vergiftungen durch PCP werden folgende Symptome beschrieben: Schwindelgefühl, Kopfschmerzen, Übelkeit, Atemnot, beschleunigte Atmung, Schweißausbrüche und erhöhte Körpertemperatur.
Die für den Menschen akute tödliche Dosis wird auf etwa 30 mg PCP/kg geschätzt.

Langzeitwirkungen
Tierexperimentelle Untersuchungen zeigten Zusammenhänge über chronische Wirkungen auf. So ergaben Langzeitversuche mit Mäusen, die zwei Jahre lang technisches PCP erhalten hatten, neben anderen Wirkungen eine eindeutige kanzerogene Wirkung von PCP.

Weiterhin hat Pentachlorphenol tierexperimentellen Ergebnissen zufolge eine schwach chromosomenschädigende Wirkung. An exponierten Holzschutzarbeitern wurde eine leicht erhöhte Anzahl von Chromosomenabbrüchen in Lymphozyten beobachtet.

Risikoabschätzung
Da die krebserzeugende Wirkung von PCP im Tierversuch eindeutig nachgewiesen wurde, hat auch die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe keinen MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) sowie auch keinen BAT-Wert (Biologischer Arbeitsstoff-Toleranzwert) festgelegt, unterhalb derer die Gesundheit nicht beeinträchtigt wird. PCP hat in der MAK-Liste demnach die Einstufung III A 2 ( Stoffe, die sich im Tierversuch als eindeutig krebserzeugend erwiesen haben) erhalten.

Das Bundesgesundheitsamt hat auf der Grundlage der Langzeit-Tierversuche eine gesundheitliche Bewertung der PCP-Raumluftkonzentrationen vorgenommen. Der sogenannte NOAEL-Wert liegt bei 3mg/kg Körpergewicht/Tag. Dies ist der Wert, unterhalb von dem keine negativen Wirkungen feststellbar sind. Dieser Wert wird durch einen hohen Sicherheitsfaktor von 1000 geteilt, woraus sich dann der sogenannte ADI-Wert von 3µg/kg Körpergewicht/Tag ergibt. Dies ist der Wert der duldbaren täglichen Aufnahme, der so bei einer 60 kg schweren Person bei 180 µg liegt.

Das Bundesgesundheitsamt berechnete nun daraus über das Atemvolumen und eine zulässige 10 %ige Ausschöpfung des ADI-Wertes eine tolerierbare Raumluftkonzentration von 1 µg PCP/m3 Luft. Bei Einhaltung dieses unter dem Vorsorgeaspekt empfohlenen Werts sind gesundheitliche Beeinträchtigungen auf jeden Fall auszuschließen.

Rechtsgrundlagen
1989 erließ die Bundesregierung eine Pentachlorphenol-Verbotsverordnung auf der Basis des Chemikaliengesetzes. Damit ist seitdem die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von PCP, Na-PCP und PCP-haltigen Erzeugnissen, die mehr als 5mg/kg PCP enthalten, verboten. Ausnahmen von dieser Verordnung können zugelassen werden, wenn PCP bei der Synthese anderer Stoffe entsteht, nur zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet wird oder entsorgt werden soll.

Es bleiben die Mengen, die bereits vor Inkrafttreten der Verordnung in die Umwelt abgegeben wurden sowie noch heute im Ausland produziert werden.
 

 



Formaldehyd

Eigenschaften
Formaldehyd (HCHO) ist in ungebundener Form ein stechend riechendes, farbloses, chemisch sehr reaktives Gas, dessen Geruch noch in Konzentrationen unter 1 ml/m3 wahrnehmbar ist. In polaren Lösungsmitteln wie Wasser und Alkohol ist es GUT löslich. Eine etwa 30-40%ige wässr. Lösung ist als Formalin bekannt ist.

Vorkommen und Verwendung
In der Natur wird Formaldehyd z.B. in Säugetierzellen als Stoffwechselzwischenprodukt und bei der Photooxidation in der Atmosphäre gebildet.
Formaldehyd gilt als einer der wichtigsten organischen Grundstoffe der chemischen Industrie. Die Produktion und der Verbrauch von Formaldehyd steigt bis heute an, von 500.000 t Jahr 1984 über 750.000 t im Jahr 1995 auf 853.586 Tonnen im Jahr 1998.
Industrielle Verwendung findet Formaldehyd u. a. bei der Spanplatten-, Kunstharz-, Farbstoff-, Teppichboden- und Textilherstellung sowie auch als Desinfektions- und Konservierungsmittel. Folgende Tabelle zeigt einen Überblick über die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von Formaldehyd.
 
Formaldehyd
plus Harnstoff, Melamin, u.a. plus Phenol, Resorcin u.a. plus Ammoniak plus div. Stoffe
Aminoplaste Phenoplaste Hexamethylentetramin sonstige Produkte
Klebstoffe Klebstoffe Härtezusätze Spezialklebstoffe
Papierharze Schichtpreßstoffe Vulkanisationszusatz Lackhilfsmittel
Lackharze Lackharze Füllungsmittel Schaumstoffe
Preßmassen Preßmassen Medikamente Kunsthorn
Schaumstoffe Schaumstoffe Fungizide Farbstoffe
Textilhilfsmittel Gießharze Sprengstoffe Emulgatoren
Düngemittel Formsandbinder Konservierungsmittel Lösemittel
Konservierungsmittel Schleifmittelbinder
Lösungsvermittler
Formsandbinder Gerbstoffe

Ionenaustauscher


(Aus: Bundesministerium für Jugend, Gesundheit und Familie, 1984)

Formaldehyd spielt über Ausgasung aus den verschiedenen Materialien, wie Holzwerkstoffe, Bodenbeläge, Textilien, u.a., eine wichtige Rolle bei der Verunreinigung von Innenraumluft.
Insbesondere durch Spanplatten und daraus hergestellte Produkte, Teppichböden und Isolierschäume (Harnstoff-Formaldehydharze zur Wärmedämmung) gelangt Formaldehyd durch kontinuierliche Freisetzung in die Innenraumluft. Dabei können Konzentrationen oberhalb des vom Bundesgesundheitsamt empfohlenen Innenraumgrenzwertes von 0,1 ppm auftreten.

Aufnahme durch den Menschen
Schädliche Wirkungen von Formaldehyd auf den Menschen können entweder toxischer oder allergener Natur sein. Die möglichen Aufnahmewege in den Körper sind über den Atemtrakt, Magen-Darm-Trakt oder die Hautoberfläche.

Atemtrakt
In geringen Konzentrationen führt Formaldehyd zu Reizungen der Augen und der Atemwege, in höheren Konzentrationen zu länger anhaltenden, reversiblen und schließlich zu irreversiblen Schäden an den exponierten Organen.
NachfolgendeTabelle zeigt die Wirkungen von Formaldehyd in Abhängigkeit der Konzentration des Gases in der Luft.
 
ml/m3 Erscheinungen
0,05 - 1,0  Geruchsschwelle
0,01 - 1,6 Schwelle für Reizung der Augen
0,08 - 1,6  Reizung von Augen und Nase
0,5 Schwelle für Reizung der Kehle
2 - 3 Stechen in Nase, Augen und hinteren Pharynx
4 - 5 für 30 Minuten unerträglich, zunehmend Unbehagen und Tränenfluß
10 - 20 nach wenigen Minuten starker Tränenfluß, bis 1 Std. nach Exposition anhaltend, sofort Dyspnoe (Atemnot), Husten, Brennen in Nase, Kehle
30 Lebensgefahr, toxisches Lungenödem, Pneumonie

Magen-Darm-Trakt
Nach oraler Aufnahme geringerer Dosen kommt es zu Schädigungen der Schleimhäute des Magen-Darmtraktes in Form von Entzündungen, Koagulationsnekrosen (Eiweißgerinnung infolge der Formaldehyd-Einwirkung) und Ulzerationen (Entwicklung eines Geschwürs). Die letale Dosis für Erwachsene liegt etwa bei 10 - 30 g einer 35%igen Lösung.

Gentoxizität und Kanzerogenität
Die Toxizität des Formaldehyds beruht überwiegend auf lokalen Wirkungen durch direkten Kontakt mit dem Gewebe. Formaldehyd kann mit Aminogruppen von Proteinen und Nukleinsäuren (DNA) reagieren und diese vernetzen.
Die Vernetzung mit Nukleinsäuren steht im Verdacht, mutagene Effekte auszulösen. Das hat dazu geführt, Formaldehyd als schwaches, direkt wirkendes Mutagen einzustufen. Hierbei ist jedoch anzumerken, dass diese mutagenen Effekte nicht an Säugetieren nachgewiesen werden konnten.
Im Tierversuch mit Ratten hat Formaldehyd nachweislich karzinogene Wirkung. Dies zeigt sich jedoch erst bei hohen Konzentrationen ab 6 ml/m3.

Formaldehyd ist in der MAK-Werte-Liste 2001 in der Kategorie 4 der krebserzeugenden Arbeitsstoffe eingestuft

Hautkontakt
Formaldehyd wird als Kontaktallergen eingestuft, d.h. dass Hautkontakt zur Sensibilisierung führen kann. Erneuter Kontakt führt dann zu einem allergischen Kontaktekzem. Bei dieser Reaktion spielt wahrscheinlich die Vernetzung von Formaldehyd mit Hautproteinen eine große Rolle.

Innenräume
Ausgehend vom früheren MAK-Wert von 1 ml/m3 hat das ehemalige Bundesgesundheitsamt bereits 1977 einen Richtwert von 0,1 ml/m3 für Innenräume (inkl. Wohnräume) empfohlen. Dieser Wert wurde im Hinblick auf die Vermeidung von Schleimhautreizungen und Belästigungen und ohne Berücksichtigung des krebserzeugenden oder mutagenen Potentials festgelegt.
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Gesetzliche Bestimmungen für Formaldehyd in Textilien
Bekleidungstextilien sind Bedarfsgegenstände im Sinne von §5 Abs.1 Nr.6 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG). Danach ist es verboten, Bedarfsgegenstände so herzustellen oder zu behandeln, dass sie bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch geeignet sind, die Gesundheit durch toxikologisch wirksame Stoffe zu schädigen.
Nach Anhang I Nr. 2.6.2.2. der Gefahrstoffverordnung sind Textilien, die beim bestimmungsgemäßen Gebrauch mit der Haut in Berührung kommen und mehr als 0,15% freies Formaldehyd enthalten, wie folgt zu kennzeichnen:

 "Enthält Formaldehyd. Es wird empfohlen, das Kleidungsstück zur besseren Hautverträglichkeit vor dem ersten Tragen zu waschen."

 Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften liegt in der Eigenverantwortung der Hersteller, die Überwachung ist Sache der Bundesländer und wird dort von den chemischen und Lebensmittel-Untersuchungsämtern vorgenommen. Vom Gesetzgeber ist derzeit für derartige Bedarfsgegenstände weder eine Zulassungs- noch eine Anmeldepflicht vorgesehen.

Gefahrenabschätzung
In jüngerer Zeit ist durch den Einsatz von Harzen mit geringerem Formaldehydanteil und durch Veränderungen im Ausrüstverfahren selbst in fabrikneuer Kleidung kaum noch Formaldehyd nachweisbar.
 

 



Pestizide

Pestizid ist ein Sammelbegriff für alle chemischen Schädlingsbekämpfungsmittel. Am häufigsten verwendet werden Insektizide, Herbizide und Fungizide. Viele Pestizide haben unerwünschte Nebenwirkungen. So wurde bereits schon in den sechziger Jahren aus Tierexperimenten erkannt, dass nicht nur natürliche Hormone sondern auch pflanzliche Stoffe und Chemikalien wie z. B. DDT und andere organische Chlorchemikalien Einfluß auf das endokrine System haben können. Zahlreiche Schädlingsbekämpfungsmittel wurden als schwache Östrogene identifiziert.
Hinzu kommt, dass diese Substanzen persistent, also nur schwer abbaubar sind, und sich als lipophile Stoffe in der Nahrungskette anreichern (Bioakkumulation) können. Bei einer Risikobewertung ist außerdem zu berücksichtigen, dass es Hinweise auf eine additive bzw. überadditive Wirkung von Umwelthormonen gibt.

Durch gesetzliche Maßnahmen ist inzwischen erreicht worden, daß die Pestizidrückstände in den Nahrungsketten deutlich zurückgegangen sind.
Für DDT ist seit 1972 Herstellung, Ein-und Ausfuhr, In-Verkehrbringen, Erwerb und Anwendung durch ein eigenes Gesetz verboten.
Weitere Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel regelt die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung von 1988 auf der Rechtsgrundlage des Pflanzenschutzgesetzes. So besteht für 35 Stoffe (darunter Lindan, Carbaryl, PCP) ein vollständiges Anwendungsverbot. 
 

 


Vinylacetat

Essigsäurevinylester, besser bekannt als Vinylacetat, ist eine farblose Flüssigkeit von charakteristischem Geruch mit einem Molekulargewicht von 86.09.

CAS-Nr.: 108-05-4
Siedepunkt: 72 °C
Schmelzp.: -93 °C

In der MAK-Werte-Liste wird Vinylacetat als krebserzeugender Arbeitsstoff der Kategorie 3B eingestuft. Weiterhin gilt Vinylacetat als wassergefährdend, d. h. schädlich für Wasserorganismen. Es ist in der Wassergefährdungsklasse 2 eingestuft.

Neben der Herstellung von Polyvinylacetat wird Vinylacetat als Ausgangsprodukt zur Herstellung zahlreicher Copolymere verwendet, die vor allem als Klebstoffe, Binde- und Beschichtungsmittel eingesetzt werden.

In der Teppichindustrie wird zum Beispiel Ethylen-Vinylacetat-Copolymer (EVA) in Form einer Dispersion als Appreturmittel von Webwaren eingesetzt.
 

 


Vinylchlorid

Vinylchlorid ist ein farb- und geruchloses, in höheren Konzentrationen süßlich riechendes, narkotisch wirkendes Gas mit einem Molekulargewicht von 62,50.
Vinylchlorid ist brennbar, leicht entflammbar, schwerer als Luft und bildet im Bereich zwischen 3,6% - 33 % explosive Vinylchlorid-Luft-Gemische.
Es ist in Wasser wenig, in Alkohol und Ether leicht löslich.

Verwendung
Vinylchlorid wird fast ausschließlich als Monomer zur Herstellung von Polyvinylchlorid (PVC) und zur Copolymerisation mit Acryl- und anderen Vinylmonomeren verwendet. Die Polymerisate des Vinylchlorids zählen zu den wichtigsten Thermoplasten.
PVC findet vielseitige technische Anwendung. Durch Zusatz von Weichmachern erhält man Weich-PVC mit einer Elastizität, die es zur Fabrikation von Kunstleder, Schläuchen sowie Fußbodenbelägen geeignet macht.
In geringem Ausmaß wird es als Kühlmittel und in org. Synthesen eingesetzt.

Grenzwerte
Vinylchlorid wirkt karzinogen. Es ist in der MAK-Werte-Liste als krebserzeugender Arbeitsstoff der Kategorie 1 eingestuft, d. h. Vinylchlorid ist als eindeutig krebserzeugender Stoff ausgewiesen. Es kann kein medizinisch unbedenklicher Grenzwert festgelegt werden, da jede noch so geringe Vinylchlorid-Konzentration schädigend wirkt. Für derartige Stoffe werden TRK-Werte (Technische Richtkonzentration) vereinbart, die im Falle des Vinylchlorids bei 2-3 ppm (ml/m3) liegen.
In der Gefahrstoffverordnung ist für Vinylchlorid ein Alarmschwellenwert von 15 ppm als Stundenmittel zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern festgelegt.
Der Geruchsschwellenwert liegt bei ca. 4.000 ppm, d. h. bereits lange bevor die Gefahr gerochen werden kann, treten Schäden auf.

Vinylchlorid ist stark wassergefährdend (Wassergefährdungsklasse 2)

Toxizität
Es wirkt narkotisch auf das zentrale Nervensystem und reizt Haut, Lunge und Atemwege. Akute Symptome sind Husten, Schwindel und Bewußtlosigkeit. Langfristig können Schäden an der Leber und dem Zentralnervensystem sowie Krebs auftreten. Die Krebsgefahr beim Menschen durch Vinylchlorid ist schon seit 25 Jahren bekannt. Eine längere Einwirkung von hohen Vinylchlorid-Konzentrationen löst eine spezielle Art von Leberkrebs aus. Vinylchlorid selbst und seine Abbauprodukte, Chlorethylenoxid und Chloracetaldehyd,sind mutagen (erbGUTschädigend) und teratogen (fruchtschädigend, embryotoxisch). 
 

 



Benzol

Benzol ist eine farblose, leichtbewegliche Flüssigkeit von charakteristischem "aromatischen" Geruch. Der Stoff ist der einfachste und zugleich bekannteste Vertreter der aromatischen Kohlenwasserstoffe. Benzol ist leicht brennbar, chemisch stabil und mit org. Lösungsmitteln in jedem Verhältnis mischbar, in Wasser nur wenig löslich. Durch seinen hohen Dampfdruck liegt es in der Umgebungsluft gasförmig vor.

Die Weltproduktion von Benzol liegt mittlerweile bei etwa 34,5 Mio.Tonnen pro Jahr (Stand 1996), die größten Produzenten sind Nordamerika, West- und Osteuropa. In der Bundesrepublik Deutschland werden jährlich 2,67 Mio. Tonnen produziert.

Verwendung
Benzol ist Ausgangsstoff für eine Vielzahl von organischen und aromatischen Verbindungen: wie z.B. Nitrobenzol und Anilin, Phenol, Styrol, Synthesekautschuk, Insektizide (z.B. Lindan, DDT), Azo-Farbstoffe (z.B. Anilinschwarz), Kunststoffe, Kunstharze und  waschaktive Substanzen.
Weiterhin wird Benzol als Lösungsmittel für Lacke, Harze, Wachse und Öle eingesetzt.
In Motorkraftstoffen (bleifreies Benzin) wird es als Zusatzstoff zur Erhöhung der Klopffestigkeit eingesetzt.

Verbreitung und Vorkommen in der Umwelt
In der Natur kommt Benzol in geringen Konzentrationen in Rohöl vor. Es kann unter anderem aber auch bei der unvollständigen Verbrennung organischer Substanzen, also etwa bei Heide- und Waldbränden entstehen.
Benzol wird durch Destillation von Steinkohle oder Erdöl gewonnen.

Haupt-Emissionsquelle von Benzol ist der Kraftfahrzeugverkehr. Durch Motorabgase und Verdunstung aus dem Benzintank, aus Vergaser oder Einspritzanlage gelangt es in die Luft, wo es sich auf Grund seiner chemischen Eigenschaften anreichert. Die Hälfte des emittierten Benzols stammt dabei direkt aus dem Kraftstoff, die andere Hälfte bildet sich erst beim Verbrennungsvorgang. Weitere Quellen der Benzolabgabe sind Lagerung, Transport und Umschlag von Benzol und benzolhaltiger Produkte. Auch bei der Verteilung von Benzin von der Raffinerie bis zur Tankstelle und bei der Betankung von Autos werden Benzoldämpfe emittiert.

Benzolemissionen stammen aus Feuerungsanlagen, Kokereien und Kraftstofflagern. Folgende Tabelle zeigt Emissionsmengen für verschiedene Emittenten. Die Angaben basieren auf Hochrechnungen.
 
Quelle Benzolemission t/a
Kraftfahrzeuge 29.011
Abgas
Pkw  21.506
Nutzfahrzeuge  2.520
Zweiräder 1.851
Bau-, Landwirtschaft und Militär 1.250
 Verdunstung
Emissionen Ottomotor-Pkw 1.765
Verteilung von Ottokraftstoff
Lagerung, Umschlag, Transport, Tankstelle 169
 Kfz-Betankung  231
Feuerungsanlagen 1.150
Industrie ohne Feuerungsanlagen 1.275
Prozesse
Chemische Industrie 450
Mineralöl-Raffinerien 170
Kokereien 55
Sonstige (Gießereien etc.) 350
Lösemittel- u. Laborchemikalienverbrauch 250
 Benzolemissionen in der Bundesrepublik Deutschland 1995 (UBA 1997)

Für einige weitere, weniger ins Gewicht fallende Emittenten, wie etwa Deponien und Verbrennungsanlagen, lassen sich keine genauen Mengenangaben machen.

Die Angaben über durchschnittliche Benzolkonzentrationen in der Luft schwanken zwischen 1 und 160 µg/m3 Luft. Konzentrationen bis zu mehreren Hundert Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wurden in Ballungsgebieten mit größerem Verkehrsaufkommen sowie in der Nähe von Tankstellen gemessen. Flächenhafte Jahresmittelwerte liegen bei 5 µg/m3 im ländlichen Raum und 15 µg/m3 in Ballungsgebieten.

Für Raucher und Passivraucher kommt als zusätzliche Expositionsquelle der Hauptstromrauch von Zigaretten hinzu. Beim Abbrennen einer Zigarette werden 10-100 µg Benzol frei. Bei einem täglichen Konsum von 20 Zigaretten wird die tägliche Aufnahme auf 400 µg geschätzt.

Neben der Luft als Anreicherungsmedium gelangt ein Teil der emittierten Benzolmengen durch Regenauswaschung oder Leckagen auch in Boden und Wasser. Mit Ausnahme von lokalen Belastungen sind die Benzolkonzentrationen im Boden aber gering. Im Brunnen-, Grund- und Trinkwasser liegen die Werte unter 1 µg/l.

Toxizität
Benzol hat zentraldepressorische, d. h. narkotisierende Wirkung, schädigt die Blutbildung im Knochenmark und kann Tumoren erzeugen, wobei die Erhöhung der Anzahl von Leukämiefällen, überwiegt. 
Benzoldämpfe wirken beim Einatmen sehr toxisch. Die Symptome äußern sich in Schwindel, Übelkeit, Benommenheit  und Bewusstlosigkeit. 
Die chronische Toxizität zeichnet sich durch eine Reihe relativ unspezifischer Symptome, wie Müdigkeit, Schwäche, Schlaflosigkeit sowie Schwindel, Blässe, Augenflimmern und Herzklopfen bei körperlichen Anstrengungen, aus. Chronische Vergiftungen bei Aufnahme von kleineren Mengen über einen längeren Zeitraum führen zu einer Schädigung des Knochenmarks, der Leber und der Nieren. Benzol kann Leukämie hervorrufen und gilt als stark krebserzeugender Stoff. 
Neben den kanzerogenen und chronischen Effekten wirkt Benzol nach kurzfristiger Exposition auch akut toxisch.
Bei einem Benzolgehalt von 2 Vol.-% in der Atemluft tritt der Tod nach 5-10 Minuten ein. 
Die Flüssigkeit kann auch über die Haut aufgenommen werden und verursacht auf diesem Wege schwere Vergiftungen.
Es ist davon auszugehen, dass Benzol einen nennenswerten Beitrag zum allgemeinen Krebsrisiko leistet. Des weiteren ist Benzol als ein Stoff mit erbGUTveränderndem Potenzial eingestuft.

Sämtliche allgemein toxische Wirkungen spielen sich in der Regel allerdings in einem Konzentrationsbereich ab, der für Außenluftverhältnisse irrelevant ist. Als wesentliche gesundheitlich bedenkliche Wirkung verbleibt daher für die Allgemeinbevölkerung die kanzerogene Wirkung.

Grenzwerte, Richtlinien
Grundsätzlich kann für Benzol auf Grund seiner krebserzeugenden Wirkung kein Grenzwert angegeben werden unterhalb dessen eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen ist. Für die Belastung von Arbeitsplätzen, die zum Teil um ein Vielfaches über der "normalen" Luftbelastung liegt, hat die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe Benzol als eindeutig krebserzeugend in die Kategorie III A1 eingestuft.

Die technische Richtkonzentration (TRK-Wert), die nach dem aktuellen Stand der Technik aufgestellt und an Arbeitsplätzen unterschritten werden muss, liegt bei 8 mg/m3 Luft für Kokereien, Tankfelder sowie Reparatur- und Wartungsbetriebe in der Mineralölindustrie. Für die übrigen Arbeitsplätze gilt ein TRK-Wert von 3,2 mg/m3, der das gesundheitliche Risiko am Arbeitsplatz zwar mindern kann, es aber nicht völlig ausschließt.

Auch der EU-Rat hat Richtilinien zur Begrenzung der Benzolkonzentration in der Luft erlassen:

Die EU-Richtlinie 98/70/EG vom 13.10. schreibt ab dem 1.1.2000 einen zulässigen Maximalgehalt von 1 Vol% Benzol für alle Kraftstoffe vor. Ab dem Jahr 2005 wird auch der Aromatengehalt in Ottokraftstoff auf maximal 35 Vol% begrenzt.

Die Richtlinie 1999/C53/07 wurde am 20.1.1999 vorgelegt. Darin werden Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit und deren einheitliche Erfassung festgesetzt. Der obere Grenzwert beträgt 5 µg/m3 und muss von den Mitgliedsstaaten bis 2004 in definierten Schritten erreicht werden.
Die Richtlinie muss bis 31.12.2001 in nationales Recht umgesetzt werden. Für die Nichteinhaltung der Grenzwerte sind "wirksame, verhältnismäßige und abschreckende" Sanktionen festzulegen.

Darüber hinaus sollten aber auch die mengenmäßig vergleichsweise geringeren Quellen der Benzolexposition minimiert werden. Ihre Erfassung wird, wenn die Verordnungen greifen und die Gesamtkonzentrationen zurückgehen, sicher vereinfacht.
 



 
 
GUT: Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden