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Für
die Sicherheit des Verbrauchers erfüllen mit dem GUT- Signet
ausgezeichnete Teppichböden folgende Voraussetzungen:
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- Textile Bodenbeläge werden grundsätzlich unter
Einhaltung des Verwendungsverbots
für bestimmte Substanzen hergestellt
- In der Schadstoffprüfung
dürfen bestimmte in den GUT-Kriterien festgelegte
gesundheitsgefährdende Stoffe nicht nachgewiesen werden
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Verwendungsverbot
Schon bei der Herstellung von Teppichware muß auf die
Einhaltung der von der GUT vorgegebenen Kriterien geachtet werden. So
müssen
textile Bodenbeläge grundsätzlich ohne Verwendung der
folgenden Substanzen hergestellt werden.
- bestimmte Färbebeschleuniger (Carrier)
- Azofärbemittel mit
krebsauslösender Aminkomponente
- leichtflüchtige Fluorchlorkohlenwasserstoffe
(FCKW)
- Für Farbstoffe und Pigmente zur Farbgebung des
Polmaterials, die die aufgelisteten Schwermetalle als
Bestandteil der farbgebenden Komponente enthalten, besteht ein
Verwendungsverbot:
Blei (Pb), Cadmium (Cd), Quecksilber
(Hg) oder Chrom (Cr gesamt) bzw. Cr(VI)
Für den Schwermetallgehalt des
gesamten Teppichbodens wird ein Grenzwert von
100
mg/kg festgesetzt.
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Schadstoffprüfung |
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Die
eigentliche Schadstoffprüfung erfolgt auf gesundheitlich
bedenkliche Stoffe, die eventuell über Vorprodukte, wie Rohstoffe,
Hilfsmittel, u.a. in den textilen Bodenbelag eingetragen werden
können.
In speziellen Prüfverfahren
testet die GUT durch unabhängige Prüfinstitute jede zu
prüfende Ware auf folgende gesundheitsgefährdende Stoffe bzw.
Stoffklassen:
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Teppichböden aus Naturfasern
und solche mit einem Wollanteil von über 50 % werden
zusätzlich auf folgende gesundheitsgefährdende Pestizide getestet:
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a-Hexachlorcyclohexan
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Heptachlor
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Aldrin
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ß-Hexachlorcyclohexan
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Lindan
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Endrin
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d-Hexachlorcyclohexan
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Malathion
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Diazinon
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e-Hexachlorcyclohexan
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Methoxychlor
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Dieldrin
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Parathion-ethyl
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Permethrin
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Mirex
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Parathion-methyl
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Dichlorphos
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o,p'-DDD
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Heptachloroepoxid
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Dichlorofenthion
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o,p'-DDE
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Hexachlorobenzol
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p,p'-DDE
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o,p'-DDT
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Pentachlorphenol
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p,p'-DDT
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p,p'-DDD
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Anforderung an die Mottenschutzausrüstung von
textilen Bodenbelägen mit Wollanteil
Ab dem 1.1.1995 müssen textile Bodenbeläge mit
Wollanteil die im folgenden aufgeführten Spezifikationen
erfüllen:
- Grundsätzlich können nur solche Artikel mit
Wollanteil das GUT-Signet erhalten, bei denen eine
Mottenschutzausrüstung vorgenommen wurde.
- Zulässige Mottenschutzmittel sind derzeit solche, die
als Wirkstoff Permethrin bzw. Sulcofuron enthalten.
- Zugelassene Applikationsverfahren sind:
Folgende Höchstmengen bezogen auf die Neuware sind
einzuhalten:
| Wirkstoff |
Höchstmenge |
| Permethrin |
210 mg/kg Wolle |
| Sulcofuron |
4000 mg/kg Wolle |
- In die Produktbeschreibung ist der Hinweis aufzunehmen:
"Gegen Wollschädlinge
geschützt".
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Prüfverfahren: |
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Pentachlorphenol in textilen Bodenbelägen und
Naturfasern
(weitere Informationen)
Bei dieser Methode werden das freie und das als Salz in dem
zu analysierenden Material vorliegende PCP erfasst.
Die
Analysenprobe ( 5g ) wird heiss mit Kaliumhydroxidlösung
extrahiert, anschließend mit internen Standards versetzt und mit
Essigsäureanhydrid als Acetat umgesetzt. Eine notwendige Reinigung
des Extrakts erfolgt über eine Silicagelkartusche. Die Messung des
Analysenparameters erfolgt mit
Hilfe der Gaschromatographie und die Detektion mit dem
Elektroneneinfangdetektor (ECD). Die Qualitätssicherung des
Analysenergebnisses im bezug auf
die Ausbeute und Aufbereitung erfolgt durch Zugabe von
Tetrachlorphenol-Standards.
Bestimmungsgrenze: 0,1 mg/kg ( = 100 µg/kg) bezogen
auf
die Originalprobe
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Formaldehyd (weitere Informationen)
Die Bestimmung des Formaldehyds und anderer Aldehyde und
Ketone erfolgt wie die Bestimmung der flüchtigen organischen
Verbindungen
in einer Emissionsprüfkammer analog der Messung auf flüchtige
organische Verbindungen (VOC). Nach
Anreicherung
des Formaldehyds auf geeigneten Adsorbermaterialien (z. B.
DNPH-Kartuschen)
erfolgt die Elution und anschließende Bestimmung mittels HPLC.
Aus diesem Verfahren resultiert eine Bestimmungsgrenze
für textile Beläge von derzeit 10µg/m³.
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Pestizide (weitere Informationen)
Mit dieser Methode werden alle relevanten Pestizide (s.
Tabelle oben) aus Naturfasern wie Schafwolle, Baumwolle,
Tiermischungen,...) die in textilen Bodenbelägen als
Oberseitengestaltung eingesetzt werden, erfasst.
Hierzu
wird eine Teppichbodenprobe von 2 g im Ultraschallbad mit
einer Mischung aus Hexan/Dichlormethan (85/15) extrahiert. Der Extrakt
wird
durch Acetonitril-Umschüttlung oder adsorptionschromatographisch
über
Florisil gereinigt. Die Messung und Quantifizierung erfolgt
gaschromatographisch durch Detektion am Elektroneneinfangdetektor (ECD).
Aus dem Verfahren resultiert je Komponente eine
Bestimmungsgrenze von 40 µg/kg.
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Vinylchlorid (weitere Informationen)
Vinylchlorid wird nach dem Prüfkammerverfahren analog VOC bestimmt.
Nachweisgrenze 0,1µg/m³
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Vinylacetat (weitere Informationen)
Vinylacetat wird nach dem Prüfkammerverfahren analog VOC bestimmt.
Nachweisgrenze 2µg/m³
Monomeres
aus EVA-Dispersionen,etc.
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Vulkanisationsbeschleuniger
(weitere Informationen)
Diese Analysemethode dient zur Bestimmung von Benzyl- und
Ethylbeschleunigern im Schaumrücken textiler Bodenbeläge und
ähnlichen Produkten.
10
g des zu untersuchenden Latexschaumrückens werden zerkleinert, mit
Ethanol extrahiert, auf ein definiertes Volumen eingestellt und mit
Hilfe der Dünnschichtchromatographie auf Normalphase durch
Anfärben mit wässriger Kupfersulfat-Lösung entwickelt.
Die
Auswertung erfolgt durch den Vergleich mit den Standardkomponenten.
Laut
GUT- Anforderungen dürfen Ethylbeschleuniger bei der Produktion
nicht eingesetzt werden.
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Azofarbstoffe
(weitere Informationen)
Dieses Verfahren dient zur Bestimmung von kanzerogenen
aromatischen Aminen und deren Azofarbstoffe aus Teppichböden oder
anderen Textilien.
Es wird das Polmaterial einer Teppichprobe eingesetzt. (Bei
buntgemusterten Flächengebilden und bei Gegenständen, die aus
verschiedenartigen textilen Teilen bestehen, sind die verschiedenen
Teile getrennt zu untersuchen.)
Die textile Probe wird zerkleinert, in die einzelnen Farben
aufgetrennt und analysiert. Sie wird mit Citrat-Natronlauge
Pufferlösung bei 70°C aufgeschlossen und anschliessend erfolgt
die reduktive Spaltung der Amine mit Natriumdithionitlösung. Die
Reaktionslösung wird über Extrelut gereinigt und mit
tert.-Butylmethylether werden die Analysenparameter eluiert. Die
Bestimmung der Analysenparameter erfolgt mittels
Flüssigkeitschromatographie und Detektion am Dioden-Array-Detektor
(DAD).
Die Nachweisgrenze liegt bei 5 mg/kg Probe.
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Weitere Informationen
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Carrier
(Farbbeschleuniger)
Farbbeschleuniger, sogenannte Carrier, werden als spezielle
Hilfsmittel bei der Färbung von Polyesterfasern eingesetzt, um
eine schnellere
Diffusion der Farbstoffe in die Faser und eine gesteigerte
Farbstoffaufnahme
zu erzielen. Polyesterfasern werden jedoch üblicherweise nicht als
Polmaterial für textile Bodenbeläge eingesetzt, da sie den
qualitativen
Anforderungen nicht entspechen. Bei getufteten Teppichböden werden
Polyesterfasern als Vliese verwendet, die dann aber ungefärbt zum
Einsatz
kommen.
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Azofärbemittel
Alle Azofarbstoffe haben die allgem. Formel:
R1-N=N-R2,
wobei die beiden Reste identisch oder unterschiedlich sein können.
Azofarbstoffe
eignen sich für die Einfärbung verschiedener Substrate wie
synthetische und natürliche Textilfasern, Leder, Papier,
Mineralöle und Wachse.
Azofarbstoffe
entstehen durch Kupplung von diazotierten Arylaminen mit geeigneten
Kupplungskomponenten. Durch reduktive Spaltung z. B. durch chem.
Reduktionsmittel oder auch Darmbakterien können aromatische Amine
jedoch wieder freigesetzt werden, von denen einige krebserregend sind.
Die
Verwendung solcher Azofarbstoffe, die krebserregende Amine
freisetzen können, dürfen laut Bedarfsgegenstandsverordnung
und EU-Richtlinie 76/769/EWG in Textil-und Ledererzeugnissen (hierzu
zählen auch Teppiche), die mit der menschlichen Haut oder der
Mundhöhle direkt und längere Zeit in Kontakt kommen
können, weder verwendet noch in den Verkehr gebracht werden.
Die GUT
hat für diese Azofarbstoffe bereits lange vor einer rechtlichen
Regelung ein Verwendungsverbot erlassen.
| CAS-Nummer |
EG-Nummer |
Stoffname |
| 92-67-1 |
202-177-1 |
4-Aminobiphenyl |
| 92-87-5 |
202-199-1 |
Benzidin |
| 95-69-2 |
202-441-6 |
4-Chlor-o-toluidin |
| 91-59-8 |
202-080-4 |
2-Naphthylamin |
| 97-56-3 |
202-591-2 |
o-Aminoazotoluol |
| 99-55-8 |
202-765-8 |
5-Nitro-o-toluidin |
| 106-47-8 |
203-401-0 |
4-Chloranilin |
| 615-05-4 |
210-406-1 |
4-Methoxy-m-phenylendiamin |
| 101-77-9 |
202-974-4 |
4,4‘-Methylendianilin |
| 91-94-1 |
202-109-0 |
3,3‘-Dichlorbenzidin |
| 119-90-4 |
204-355-4 |
o-Dianisidin |
| 119-93-7 |
204-358-0 |
3,3‘-Dimethylbenzidin |
| 838-88-0 |
212-658-8 |
4,4‘-Methylendi-o-toluidin |
| 120-71-8 |
204-419-1 |
p-Cresidin |
| 101-14-4 |
202-918-9 |
4,4‘-Methylen-bis-(2-chloranilin) |
| 101-80-4 |
202-977-0 |
4,4‘-Oxydianilin |
| 139-65-1 |
205-370-9 |
4,4‘Thiodianilin |
| 95-53-4 |
202-429-0 |
o-Toluidin |
| 95-80-7 |
202-453-1 |
4-Methyl-m-phenylendiamin |
| 137-17-7 |
205-282-0 |
2,4,5-Trimethylanilin |
| 90-04-0 |
201-963-1 |
o-Anisidin |
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6-Amino-2-ethoxynaphthalin * |
| 399-95-1 |
|
4-Amino-3-fluorphenol * |
| 60-09-3 |
200-435-6 |
4-Aminoazobenzol * |
* Für diese Amine gilt laut TRGS 614 von Mai 1999,
über Verwendungsbeschränkungen für Azofarbstoffe, die in
krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können,
ebenfalls ein Verwendungsverbot.
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Fluorchlorkohlenwasserstoffe
Eigenschaften
FCKWs
sind aliphatische und cycloaliphatische Kohlenstoffverbindungen, die
vollständig, bzw. unvollständig durch Chlor u./od. Fluor
substituiert sind. Manche enthalten auch Brom (Halone).
FCKWs
sind chemisch stabile, unbrennbare, nicht explosive, geruchs- und
geschmacksneutrale Gase, die weitgehend ungiftig für Menschen,
Tiere und Pflanzen sind.
Aufgrund
ihrer chemischen Stabilität zeichnen sie sich jedoch durch ihre
schwere Abbaubarkeit und Langlebigkeit in der Umwelt aus.
Verwendung
Sie
werden als Kältemittel für Kühl- und Gefriergeräte,
Wärmepumpen und Klimaanlagen, als Verschäumungsmittel
für Kunststoffe, als chem. Reinigungsmittel und als Treibgase
verwendet.
Nationale
und internationale Aktivitäten
Durch
ihre hohe Beständigkeit und Reaktionsträgheit gelangen FCKW
und Halone bis in die Stratosphäre. Dort schädigen sie die
Ozonschicht und verstärken den Treibhauseffekt.
1985
wurde von den Vereinten Nationen in Wien ein Übereinkommen zum
Schutz der Ozonschicht unterzeichnet. 1987 vereinbarte zumindest ein
Teil der Mitgliedsstaaten im Montrealer Protokoll erste konkrete
Maßnahmen. Bis zum Jahr 2000, so sah es das Protokoll vor,
sollten Produktion und Verbrauch von FCKW um 50 % reduziert werden.
Nachdem schnell klar wurde, dass diese Reduzierung nicht ausreichen
würde, folgten 1990 (London), 1992 (Kopenhagen), 1995 (Wien), 1997
(Kyoto) und 1999 (Peking) Verschärfungen der Montrealer
Beschlüsse.
Eine
neue EU - Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht
führen, trat am 1. Oktober 2000 in Kraft. In dieser Verordnung
wurden die im Montrealer Protokoll festgelegten Fristen teilweise
vorgezogen und Zwischenschritte formuliert: So wird die Verwendung von
vollhalogenierten FCKW und Halonen endgültig untersagt. (mit
einigen Ausnahmen)
In Deutschland wurden Produktion und Gebrauch mit der
FCKW-Halon-Verbots-Verordnung im Jahr 1991 festgelegt. Diese Verordnung
sieht die Reduzierung des Ozonzerstörungspotenzials durch
stufenweise Einführung von weniger schädlichen Ersatzstoffen
vor. Mit der Bekanntgabe eines Ersatzstoffes ist auch die Verwendung
der ursprünglichen Substanz verboten, wobei für Altanlagen
Übergangsfristen gelten. So hat Deutschland bereits 1992 die
Produktion von Halonen und 1995 die Produktion von FCKW nahezu
vollständig eingestellt.
Die Schaumrücken textiler Bodenbeläge werden durch
mechanisches Einarbeiten von Luft in die SBR-Latex-Compounds
hergestellt. FCKWs kommen hierbei nicht, wie fälschlicherweise oft
behauptet, zum Einsatz.
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Schwermetalle
Farbstoffe oder Textilhilfsmittel, die zur Farbgebung von
textilen Bodenbeägen verwendet werden, können Schwermetalle
in Form von Metallsalzen oder –oxiden enthalten. Darüber
hinaus finden im Druckbereich häufig Farbstoffe Verwendung, die
zur Farbgebung Schwermetalle im Molekül, die sog.
Metallkomplexfarbstoffe, enthalten können.
Nach
dem jeweiligen Färbeverfahren wird der nicht fixierte Anteil der
Färbechemikalien ausgewaschen und gelangt so ins Abwasser. Das von
der GUT vorgegebene Verwendungsverbot für Farbstoffe und Pigmente
zur Farbgebung des Polmaterials als Bestandteil der farbgebenden
Komponente gilt für die
Schwermetalle
Blei (Pb), Cadmium (Cd), Quecksilber (Hg) und Chrom (Chrom gesamt bzw.
Cr(VI) , da diese toxische und/oder kancerogene Eigenschaften aufweisen.
Für den Schwermetallgehalt des gesamten Teppichbodens
wird ein Grenzwert von 100 mg/kg festgesetzt.
Die
Schadstoffwirkung von Schwermetallen beruht vorwiegend auf
Inaktivierung von Enzymen, Veränderungen der Durchlässigkeit
von Zellmembranen sowie chronischen, mutagenen oder kanzerogenen
Effekten.
Blei
Blei und seine Verbindungen gehören zu den starken
Umweltgiften.
Im
Bereich der Gewässerbelastung zum Beispiel stammen
Blei-Belastungen in Kläranlagen aus Abschwemmungen von
Straßen und Dächern. Das Blei akkumuliert sich, wie andere
Schwermetalle auch, in Klärschlämmen, Sedimenten aber auch in
Lebewesen.
Bleiquellen
sind metallisches Blei (Zuwasserbleirohre, Zinnlot), Bleioxide wie
Bleiglätte und Mennige (Glas- u. Firnißherstellung,
Malerfarben) sowie Bleicyanamid (Rostschutzmittel). Bleisilicate sind
in Bleikristallglas und in Glasuren von Tonwaren enthalten. Ferner wird
immer noch ein Teil des Kraftstoffs verbleit.. In neuzeitlichen Farben
liegt der Bleianteil unter 1 %.
Toxizität
Chronische
Bleivergiftungen üben toxische Wirkungen insbesondere auf das
Nervensystem, die Blutbildung und wahrscheinlich auf die Nieren aus.
Bereits geringe Blutbleispiegel (> 10 ug Pb/dl) verringern
nachweislich und anhaltend den Intelligenzquotienten von Kindern.
Bleioxid (PbO), Bleikarbonat, Bleisulfat und organische
Bleiverbindungen bewirken eine größere Gefährdung als
metallisches Blei. Ob in Deutschland die Belastung der Umwelt mit Blei
ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung,
insbesondere für Kinder, bedeuten kann, ist ungeklärt.
Insgesamt hat die Bleibelastung in Deutschland in den letzten Jahren
abgenommen.
Chrom
Chrom ist ein relativ häufiges Element und kommt in
einer durchschnittlichen Konzentration von 200 mg/kg in der Erdkruste
vor. In
Böden findet man im allgemeinen 10 bis 90 mg/kg. Chrom und seine
Verbindungen
haben in Industrie und Gewerbe eine vielfältige Anwendung als
Beiz-,
Oxidations-, Ätz- und Färbemittel sowie als
Legierungsbestandteil,
als Katalysator, zur Holzimprägnierung und als Gerbstoff bei der
Lederverarbeitung
gefunden. Chrom wird in der Galvanikindustrie zum Veredeln von
Metalloberflächen verwendet.
Dreiwertiges
Chrom ist ein essentielles Spurenelement für Mensch und Tier.
Sechswertige Chromverbindungen verursachen allergische und asthmatische
Reaktionen und gelten als krebserzeugend. Chrom und Chromverbindungen
gelangen hauptsächlich durch die Abwässer der
chromverarbeitenden Industrie, von Galvanikbetrieben und der Gerbereien
in die Oberflächengewässer.
Chrom
kommt im Gewässer in drei- und sechswertiger Form vor.
Unter aeroben Bedingungen ist Chrom(VI) stabil. Unter anaeroben
Bedingungen wird es zu Chrom(III) reduziert. Unter oxidierenden
Bedingungen ist auch eine Umwandlung von Chrom(III) zu Chrom(VI)
möglich. Bedingt durch die Bildung schwerlöslicher
Chrom(III)verbindungen und die Adsorption von Chrom an Schwebstoffe ist
ein großer Teil des Chrom partikulär gebunden.
Toxizität
Toxikologische
Bedeutung haben nur die drei- und sechswertigen Verbindungen des
Chroms, wobei die dreiwertigen Verbindungen stark sensibilisieren und
die sechswertigen die größere Toxizität besitzen.
Cr-VI
-Verbindungen können beim Menschen nach Inhalation
möglicherweise Krebs erzeugen.
Die
meisten der sechswertigen Verbindungen des Chroms in Form atembarer
Stäube sind als humankanzerogenverdächtige Schadstoffe
(Kategorie IIIA2) eingestuft.
Cadmium
Cadmium findet als Korrosionsschutzmittel, als Bestandteil von
Batterien, Akkumulatoren und Solarzellen, als Farbpigment für
Keramik- und Plastikerzeugnisse und schließlich als Stabilisator
von Kunststoffen (PVC) Verwendung. Ferner fällt Cadmium bei der
Verhüttung von Zinkerzen an.
Nach
Anwendungsbeschränkungen ging der Verbrauch von
Cadmium-Verbindungen als Farbpigmente und Stabilisatoren in der
Kunststoffherstellung stark zurück. Die Verwendung von Cadmium in
NiCd-Akkus macht heute mit ca. 600 t/a den
allergrößten Anteil des Cadmiumverbrauchs in Deutschland
aus.
Cadmium reichert sich über die Nahrungskette in aquatischen
Organismen und bei Verzehr auch im menschlichen Körper an. 6% des
mit der Nahrung aufgenommenen Cadmium gelangt in den menschlichen
Körper und wird
nur teilweise wieder ausgeschieden (Akkumulation). Bei andauernder
Cadmium-Belastung kann es zu Nierenschäden und unter bestimmten
Bedingungen zu Knochenveränderungen kommen. Auf aquatische
Organismen wirkt Cadmium in höherer Konzentration
wachstumshemmend. Cadmium- Salze sind stark
gewässerschädigend und vergiften die Umwelt schon in sehr
geringen Konzentrationen. Die Einleitung von Cadmium ist nach dem
Abwasserabgabengesetz abgabepflichtig. Relativ
hohe Cadmium-Konzentrationen werden immer wieder in Gemüsen,
Speisepilzen und vor allem in Innereien von Schlachttieren gefunden.
Toxizität
Die
humankanzerogene Wirkung ist bisher nicht mit Sicherheit nachgewiesen
worden und scheint nur von inhalativ aufgenommenem, nicht dagegen von
oral
zugeführtem Cadmium auszugehen.
Cadmium
und seine Verbindungen sind, oral oder dermal aufgenommen,
mäßig toxisch (insbesondere nephrotoxisch) und besitzen bei
inhalativer Aufnahme ein gewisses kanzerogenes Potential. Daher ist
eine Minimierung der Cadmium-Exposition geboten, z.B. durch
sachgerechte Entsorgung von
Cd-haltigen Altstoffen (Farben, Kunststoffen, Batterien und
Photoelementen).
Quecksilber
Metallisches Quecksilber wird in Thermometern, Manometern,
Quecksilberdampflampen und Spezialbatterien sowie bei der
Metallgewinnung verwendet. Organische und anorganische
Quecksilberverbindungen werden als Fungizide und Insektizide, als
Saat-, Holz- und Tierhaarbeizen eingesetzt. Schließlich wird
Quecksilber in Amalgamen zur Zahnkaries-Behandlung eingesetzt
Toxizität
Quecksilber
ist ein ubiquitäres Umweltgift. Die Umweltbelastung ist weitgehend
anthropogenen Ursprungs. Normalerweise wird Quecksilber vorwiegend
über die Nahrung, dabei vor allem über Fisch, aufgenommen.
Bis zur Hälfte der täglichen Aufnahme kann es bei Menschen
mit vielen Zahnplomben aus Quecksilberamalgam stammen. Dabei, wie auch
bei der Zufuhr über Nahrungsmittel, werden keine pathogenen
Konzentrationen erreicht.
Die
Giftwirkung von Quecksilber beruht hauptsächlich auf der
SH-Gruppen-Blockade von Enzymen und anderen Proteinen. Die
Toxizität nimmt vom einwertigen anorganischen Quecksilber
über das zweiwertige bis hin zum organisch gebundenen Quecksilber
zu.
MAK-Liste:
0,1
mg/m3 (elementares Quecksilber)
0.01
mg/m3 (organische Hg-Verbindungen) Methylquecksilber als "eindeutig
fruchtschädigend" eingestuft (Kategorie A).
Die Gefahrstoffverordnung verbietet aus Gründen des
Arbeits- und Umweltschutzes das Inverkehrbringen und Verwenden von
Quecksilberverbindungen in Antifoulingfarben, zum Holzschutz, zur
Imprägnierung schwerer industrieller Textilien und zur
Wasseraufbereitung.
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Beschleuniger (ZDEC)
Die zur Vulkanisation von Schaumrücken verwendeten
Beschleunigertypen auf Basis von Zink-diethyldithiocarbamat zerfallen
während des Produktionsprozesses in das entsprechende
sekundäre Amin. Dieses Amin kann zusammen mit ubiquitär
vorhandenen Mengen an Stickoxiden (NOx) zum krebserzeugenden
N-Nitrosodiethylamin reagieren. Dies hat zur Festlegung von Grenzwerten
für verschiedene Industriebereiche (gummiverarbeitende Industrie,
etc.) aus arbeitsschutztechnischen Gründen geführt. Zur
Sicherheit der Arbeiter in der Produktion, aber auch der
Endverbraucher, wird seit 1991 von GUT-Firmen zur Herstellung von
schaumbeschichteten textilen Belägen kein ZDEC mehr verwendet.
Stattdessen wird das ZBEC eingesetzt, das keine krebserzeugenden
N-Nitrosamine
bilden kann. Dieses Verwendungsverbot wird seit 1991 von den
Vertragsinstituten der GUT kontrolliert und jeder Verstoß
von der GUT streng geahndet.
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Pentachlorphenol PCP
Im Zuge der Diskussion um Formaldehyd und das mögliche
Vorkommen in textilen Belägen wurde in den 80-er Jahren vereinzelt
PCP zur Stabilisierung von SBR-Latices verwendet. Durch die gegebene
hervorragende Wirkung wurde PCP in Form des Na-Salzes oder als
PCP-Ester eingesetzt, um den SBR-Latex zu stabilisieren und so vor
einem möglichen Schimmelbefall zu schützen. Nach
Bekanntwerden dieses Einsatzes wurde im Rahmen der GUT ein umfassendes
Verwendungsverbot ausgesprochen, das mit einem eigenen
Analysenverfahren überwacht wird.
Eigenschaften
Pentachlorphenol
( C6Cl5OH ) gehört als Verbindung der Chlorphenole zu den
chlorierten Kohlenwasserstoffen. Unter Normalbedingungen bildet PCP
geruchlose, weiße, nadelförmige Kristalle, die in Wasser
fast unlöslich, in Alkalilaugen, Alkohol, Ether und Aceton
löslich sind.
Verwendung
und Verbrauch
PCP
wird als Wirkstoff in Algiziden, Fungiziden, Desinfektionsmitteln, im
Lederschutz und als Konservierungsmittel verwendet. Am bekanntesten und
verbreitetsten ist in Deutschland die frühere Verwendung von PCP
in Holzschutzmitteln.
Weiter
Einsatzbereiche: bei der Baumwollgewinnung, in der Papierindustrie, der
Textilindustrie und bei der Herstellung von Klebern und Leimen, in
Dispersions- und Ölfarben.
Die
Angaben über weltweite jährliche Produktionsmengen schwanken
zwischen 25.000 t und 90.000 t pro Jahr (1991). In Deutschland wurden
1985 noch über 1.000 t PCP hergestellt.
Vorkommen
in der Umwelt
Pentachlorphenol
kommt in unserer Umwelt so ubiquitär vor, dass jeder Mensch
zwangsläufig exponiert wird.
Nachfolgende
Auflistung zeigt exemplarisch die weite Verbreitung von PCP in den
verschiedensten Materialien.
| Vorkommen |
PCP-Gehalt |
| PCP-behandelte Kiefernhölzer (USA) |
1400-10.400 mg/kg |
| Textilien in PCP-haltiger Luft (Laborversuch) |
4-11 mg/kg |
| Polsterstoff |
2,4-11,3 mg/kg |
| Vorhang |
3,0-5,2 mg/kg |
| Teppichboden aus Naturfasern (vermutl.imprägniert) |
80-120 mg/kg |
| Teppich (14 Jahre nach Verwendung von PCP-haltigem
Holzschutzmittel) |
10 mg/kg |
| Hausstaub (Grundbelastung ohne Holzschutz) |
ca. 1-5 mg/kg |
| Hausstaub (14 Jahre nach Verwendung von PCP-haltigem
Holzschutzmittel) |
28 mg/kg |
| Putz |
0,5-23 mg/kg |
| Tapete |
10-14 mg/kg |
| Holzasche |
2-5 µg/kg |
| Asche von Müllverbrennungsanlage |
12-90 µg/kg |
(Aus: Rippen: Handbuch Umweltchemikalien 1990)
Die am
häufigsten diskutierte PCP-Quelle bilden Holzschutzmittel.
Aufnahme
durch den Menschen
Der
Mensch nimmt PCP über die Atmung (als Dampf oder staubgebunden),
über die Nahrung und über die Haut (aus Kleidung und anderen
Kontakten zu Gebrauchsgegenständen) auf. Zielorgane im
menschlichen Körper sind bei den drei Aufnahmewegen im
wesentlichen Leber und Niere.
Da
ein Großteil des aufgenommenen PCP über den Urin
ausgeschieden wird, liefert die dort gemessene Konzentration ein GUTes
Maß für eine durchschnittliche PCP-Belastung. Übliche
Werte, die
auch Personen ohne Holzschutzmittelkontakt im Urin aufweisen, liegen
bei
etwa 10 µg/l.
Akute
Toxizität
Bei
Vergiftungen durch PCP werden folgende Symptome beschrieben:
Schwindelgefühl, Kopfschmerzen, Übelkeit, Atemnot,
beschleunigte Atmung, Schweißausbrüche und erhöhte
Körpertemperatur.
Die
für den Menschen akute tödliche Dosis wird auf etwa
30 mg PCP/kg geschätzt.
Langzeitwirkungen
Tierexperimentelle
Untersuchungen zeigten Zusammenhänge über
chronische Wirkungen auf. So ergaben Langzeitversuche mit Mäusen,
die
zwei Jahre lang technisches PCP erhalten hatten, neben anderen
Wirkungen eine eindeutige kanzerogene Wirkung von PCP.
Weiterhin hat Pentachlorphenol tierexperimentellen
Ergebnissen zufolge eine schwach chromosomenschädigende Wirkung.
An exponierten Holzschutzarbeitern wurde eine leicht erhöhte
Anzahl von Chromosomenabbrüchen in Lymphozyten beobachtet.
Risikoabschätzung
Da
die krebserzeugende Wirkung von PCP im Tierversuch eindeutig
nachgewiesen wurde, hat auch die Senatskommission zur Prüfung
gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe keinen MAK-Wert (Maximale
Arbeitsplatz-Konzentration) sowie auch keinen BAT-Wert (Biologischer
Arbeitsstoff-Toleranzwert) festgelegt, unterhalb derer die Gesundheit
nicht beeinträchtigt wird. PCP hat in der MAK-Liste demnach die
Einstufung III A 2 ( Stoffe, die sich im Tierversuch als eindeutig
krebserzeugend erwiesen haben) erhalten.
Das Bundesgesundheitsamt hat auf der Grundlage der
Langzeit-Tierversuche eine gesundheitliche Bewertung der
PCP-Raumluftkonzentrationen vorgenommen. Der sogenannte NOAEL-Wert
liegt bei 3mg/kg Körpergewicht/Tag. Dies ist der Wert, unterhalb
von dem keine negativen Wirkungen feststellbar sind. Dieser Wert wird
durch einen hohen Sicherheitsfaktor von 1000 geteilt,
woraus sich dann der sogenannte ADI-Wert von 3µg/kg
Körpergewicht/Tag ergibt. Dies ist der Wert der duldbaren
täglichen Aufnahme, der so bei einer 60 kg schweren Person bei 180
µg liegt.
Das Bundesgesundheitsamt berechnete nun daraus über das
Atemvolumen und eine zulässige 10 %ige Ausschöpfung des
ADI-Wertes eine tolerierbare Raumluftkonzentration von 1 µg
PCP/m3 Luft. Bei Einhaltung dieses unter dem Vorsorgeaspekt empfohlenen
Werts sind gesundheitliche Beeinträchtigungen auf jeden Fall
auszuschließen.
Rechtsgrundlagen
1989
erließ die Bundesregierung eine
Pentachlorphenol-Verbotsverordnung auf der Basis des
Chemikaliengesetzes. Damit ist seitdem die Herstellung, das
Inverkehrbringen und die Verwendung von PCP, Na-PCP und PCP-haltigen
Erzeugnissen, die mehr als 5mg/kg PCP enthalten, verboten. Ausnahmen
von dieser
Verordnung können zugelassen werden, wenn PCP bei der Synthese
anderer
Stoffe entsteht, nur zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet wird oder
entsorgt
werden soll.
Es bleiben die Mengen, die bereits vor Inkrafttreten der
Verordnung in die Umwelt abgegeben wurden sowie noch heute im Ausland
produziert werden.
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Formaldehyd
Eigenschaften
Formaldehyd
(HCHO) ist in ungebundener Form ein stechend riechendes, farbloses,
chemisch sehr reaktives Gas, dessen Geruch noch in Konzentrationen
unter 1 ml/m3 wahrnehmbar ist. In polaren Lösungsmitteln wie
Wasser und Alkohol ist es GUT löslich. Eine etwa 30-40%ige
wässr. Lösung ist als Formalin bekannt ist.
Vorkommen
und Verwendung
In
der Natur wird Formaldehyd z.B. in Säugetierzellen als
Stoffwechselzwischenprodukt und bei der Photooxidation in der
Atmosphäre gebildet.
Formaldehyd
gilt als einer der wichtigsten organischen Grundstoffe der chemischen
Industrie. Die Produktion und der Verbrauch von Formaldehyd steigt bis
heute an, von 500.000 t Jahr 1984 über 750.000 t im Jahr 1995 auf
853.586 Tonnen im Jahr 1998.
Industrielle
Verwendung findet Formaldehyd u. a. bei der Spanplatten-, Kunstharz-,
Farbstoff-, Teppichboden- und Textilherstellung sowie auch als
Desinfektions- und Konservierungsmittel. Folgende Tabelle zeigt einen
Überblick über die vielfältigen
Einsatzmöglichkeiten von Formaldehyd.
| Formaldehyd |
| plus
Harnstoff, Melamin, u.a. |
plus
Phenol, Resorcin u.a. |
plus
Ammoniak |
plus
div. Stoffe |
| Aminoplaste |
Phenoplaste |
Hexamethylentetramin |
sonstige Produkte |
| Klebstoffe |
Klebstoffe |
Härtezusätze |
Spezialklebstoffe |
| Papierharze |
Schichtpreßstoffe |
Vulkanisationszusatz |
Lackhilfsmittel |
| Lackharze |
Lackharze |
Füllungsmittel |
Schaumstoffe |
| Preßmassen |
Preßmassen |
Medikamente |
Kunsthorn |
| Schaumstoffe |
Schaumstoffe |
Fungizide |
Farbstoffe |
| Textilhilfsmittel |
Gießharze |
Sprengstoffe |
Emulgatoren |
| Düngemittel |
Formsandbinder |
Konservierungsmittel |
Lösemittel |
| Konservierungsmittel |
Schleifmittelbinder |
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Lösungsvermittler |
| Formsandbinder |
Gerbstoffe |
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| Ionenaustauscher |
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(Aus:
Bundesministerium für Jugend, Gesundheit und Familie, 1984)
Formaldehyd spielt über Ausgasung aus den verschiedenen
Materialien, wie Holzwerkstoffe, Bodenbeläge, Textilien, u.a.,
eine wichtige Rolle bei der Verunreinigung von Innenraumluft.
Insbesondere
durch Spanplatten und daraus hergestellte Produkte, Teppichböden
und Isolierschäume (Harnstoff-Formaldehydharze zur
Wärmedämmung) gelangt Formaldehyd durch kontinuierliche
Freisetzung in die Innenraumluft. Dabei können Konzentrationen
oberhalb des vom Bundesgesundheitsamt empfohlenen Innenraumgrenzwertes
von 0,1 ppm auftreten.
Aufnahme
durch den Menschen
Schädliche
Wirkungen von Formaldehyd auf den Menschen können entweder
toxischer oder allergener Natur sein. Die möglichen Aufnahmewege
in den Körper sind über den Atemtrakt, Magen-Darm-Trakt oder
die Hautoberfläche.
Atemtrakt
In
geringen Konzentrationen führt Formaldehyd zu Reizungen der Augen
und der Atemwege, in höheren Konzentrationen zu länger
anhaltenden, reversiblen und schließlich zu irreversiblen
Schäden an den exponierten Organen.
NachfolgendeTabelle
zeigt die Wirkungen von Formaldehyd in Abhängigkeit der
Konzentration des Gases in der Luft.
| ml/m3 |
Erscheinungen |
| 0,05 - 1,0 |
Geruchsschwelle |
| 0,01 - 1,6 |
Schwelle für Reizung der Augen |
| 0,08 - 1,6 |
Reizung von Augen und Nase |
| 0,5 |
Schwelle für Reizung der Kehle |
| 2 - 3 |
Stechen in Nase, Augen und hinteren Pharynx |
| 4 - 5 |
für 30 Minuten unerträglich, zunehmend Unbehagen
und Tränenfluß |
| 10 - 20 |
nach wenigen Minuten starker Tränenfluß, bis 1
Std. nach Exposition anhaltend, sofort Dyspnoe (Atemnot), Husten,
Brennen in Nase, Kehle |
| 30 |
Lebensgefahr, toxisches Lungenödem, Pneumonie |
Magen-Darm-Trakt
Nach
oraler Aufnahme geringerer Dosen kommt es zu Schädigungen der
Schleimhäute des Magen-Darmtraktes in Form von Entzündungen,
Koagulationsnekrosen (Eiweißgerinnung infolge der
Formaldehyd-Einwirkung) und Ulzerationen (Entwicklung eines
Geschwürs). Die letale Dosis für Erwachsene liegt etwa bei 10
- 30 g einer 35%igen Lösung.
Gentoxizität
und Kanzerogenität
Die
Toxizität des Formaldehyds beruht überwiegend auf lokalen
Wirkungen durch direkten Kontakt mit dem Gewebe. Formaldehyd kann mit
Aminogruppen von Proteinen und Nukleinsäuren (DNA) reagieren und
diese vernetzen.
Die
Vernetzung mit Nukleinsäuren steht im Verdacht, mutagene Effekte
auszulösen. Das hat dazu geführt, Formaldehyd als schwaches,
direkt wirkendes Mutagen einzustufen. Hierbei ist jedoch anzumerken,
dass diese mutagenen Effekte nicht an Säugetieren nachgewiesen
werden konnten.
Im
Tierversuch mit Ratten hat Formaldehyd nachweislich karzinogene
Wirkung. Dies zeigt sich jedoch erst bei hohen Konzentrationen ab 6
ml/m3.
Formaldehyd ist in der MAK-Werte-Liste 2001 in der Kategorie
4 der krebserzeugenden Arbeitsstoffe eingestuft
Hautkontakt
Formaldehyd
wird als Kontaktallergen eingestuft, d.h. dass Hautkontakt zur
Sensibilisierung führen kann. Erneuter Kontakt führt dann zu
einem allergischen Kontaktekzem. Bei dieser Reaktion spielt
wahrscheinlich die Vernetzung von Formaldehyd mit Hautproteinen eine
große Rolle.
Innenräume
Ausgehend
vom früheren MAK-Wert von 1 ml/m3 hat das ehemalige
Bundesgesundheitsamt bereits 1977 einen Richtwert von 0,1 ml/m3
für Innenräume (inkl. Wohnräume) empfohlen. Dieser Wert
wurde im Hinblick auf die Vermeidung von Schleimhautreizungen und
Belästigungen und
ohne Berücksichtigung des krebserzeugenden oder mutagenen
Potentials festgelegt.
.
Gesetzliche
Bestimmungen für Formaldehyd in Textilien
Bekleidungstextilien
sind Bedarfsgegenstände im Sinne von §5 Abs.1 Nr.6 des
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG). Danach ist es
verboten, Bedarfsgegenstände so herzustellen oder zu
behandeln, dass sie bei bestimmungsgemäßem oder
vorauszusehendem Gebrauch geeignet sind, die Gesundheit durch
toxikologisch wirksame Stoffe zu schädigen.
Nach
Anhang I Nr. 2.6.2.2. der Gefahrstoffverordnung sind Textilien, die
beim bestimmungsgemäßen Gebrauch mit der Haut in
Berührung kommen und mehr als 0,15% freies Formaldehyd enthalten,
wie folgt zu kennzeichnen:
"Enthält Formaldehyd. Es wird empfohlen, das
Kleidungsstück zur besseren Hautverträglichkeit vor dem
ersten Tragen zu waschen."
Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften liegt
in der Eigenverantwortung der Hersteller, die Überwachung ist
Sache der Bundesländer und wird dort von den chemischen und
Lebensmittel-Untersuchungsämtern vorgenommen. Vom Gesetzgeber ist
derzeit für derartige Bedarfsgegenstände weder eine
Zulassungs- noch eine Anmeldepflicht vorgesehen.
Gefahrenabschätzung
In
jüngerer Zeit ist durch den Einsatz von Harzen mit geringerem
Formaldehydanteil und durch Veränderungen im Ausrüstverfahren
selbst in fabrikneuer Kleidung kaum noch Formaldehyd nachweisbar.
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Pestizide
Pestizid ist ein Sammelbegriff für alle chemischen
Schädlingsbekämpfungsmittel. Am häufigsten verwendet
werden Insektizide, Herbizide und Fungizide. Viele Pestizide haben
unerwünschte Nebenwirkungen. So wurde bereits schon in den
sechziger Jahren aus Tierexperimenten erkannt, dass nicht nur
natürliche Hormone sondern auch pflanzliche Stoffe und Chemikalien
wie z. B. DDT und andere organische Chlorchemikalien Einfluß auf
das endokrine System haben können. Zahlreiche
Schädlingsbekämpfungsmittel wurden als schwache
Östrogene identifiziert.
Hinzu
kommt, dass diese Substanzen persistent, also nur schwer abbaubar sind,
und sich als lipophile Stoffe in der Nahrungskette anreichern
(Bioakkumulation) können. Bei einer Risikobewertung ist
außerdem zu berücksichtigen, dass es Hinweise auf eine
additive bzw. überadditive Wirkung von Umwelthormonen gibt.
Durch gesetzliche Maßnahmen ist inzwischen erreicht
worden, daß die Pestizidrückstände in den
Nahrungsketten deutlich zurückgegangen sind.
Für
DDT ist seit 1972 Herstellung, Ein-und Ausfuhr, In-Verkehrbringen,
Erwerb und Anwendung durch ein eigenes Gesetz verboten.
Weitere
Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel regelt die
Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung von 1988 auf der Rechtsgrundlage
des Pflanzenschutzgesetzes. So besteht für 35 Stoffe (darunter
Lindan, Carbaryl, PCP) ein vollständiges Anwendungsverbot.
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Vinylacetat
Essigsäurevinylester, besser bekannt als Vinylacetat,
ist eine farblose Flüssigkeit von charakteristischem Geruch mit
einem
Molekulargewicht von 86.09.
CAS-Nr.: 108-05-4
Siedepunkt: 72 °C
Schmelzp.: -93 °C
In der MAK-Werte-Liste wird Vinylacetat als krebserzeugender
Arbeitsstoff der Kategorie 3B eingestuft. Weiterhin gilt Vinylacetat
als wassergefährdend, d. h. schädlich für
Wasserorganismen. Es ist in der Wassergefährdungsklasse 2
eingestuft.
Neben der Herstellung von Polyvinylacetat wird Vinylacetat
als Ausgangsprodukt zur Herstellung zahlreicher Copolymere verwendet,
die vor allem als Klebstoffe, Binde- und Beschichtungsmittel eingesetzt
werden.
In der Teppichindustrie wird zum Beispiel
Ethylen-Vinylacetat-Copolymer (EVA) in Form einer Dispersion als
Appreturmittel von Webwaren eingesetzt.
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Vinylchlorid
Vinylchlorid ist ein farb- und geruchloses, in höheren
Konzentrationen süßlich riechendes, narkotisch wirkendes Gas
mit einem Molekulargewicht von 62,50.
Vinylchlorid
ist brennbar, leicht entflammbar, schwerer als Luft und bildet im
Bereich zwischen 3,6% - 33 % explosive Vinylchlorid-Luft-Gemische.
Es
ist in Wasser wenig, in Alkohol und Ether leicht löslich.
Verwendung
Vinylchlorid
wird fast ausschließlich als Monomer zur Herstellung von
Polyvinylchlorid (PVC) und zur Copolymerisation mit Acryl- und anderen
Vinylmonomeren verwendet. Die Polymerisate des Vinylchlorids
zählen zu den wichtigsten Thermoplasten.
PVC
findet vielseitige technische Anwendung. Durch Zusatz von Weichmachern
erhält man Weich-PVC mit einer Elastizität, die es zur
Fabrikation von Kunstleder, Schläuchen sowie
Fußbodenbelägen geeignet macht.
In
geringem Ausmaß wird es als Kühlmittel und in org. Synthesen
eingesetzt.
Grenzwerte
Vinylchlorid
wirkt karzinogen. Es ist in der MAK-Werte-Liste als
krebserzeugender Arbeitsstoff der Kategorie 1 eingestuft, d. h.
Vinylchlorid ist als eindeutig krebserzeugender Stoff ausgewiesen. Es
kann kein medizinisch unbedenklicher Grenzwert festgelegt werden, da
jede noch so geringe Vinylchlorid-Konzentration schädigend wirkt.
Für derartige Stoffe werden TRK-Werte (Technische
Richtkonzentration) vereinbart, die im Falle des Vinylchlorids bei 2-3
ppm (ml/m3) liegen.
In
der Gefahrstoffverordnung ist für Vinylchlorid ein
Alarmschwellenwert von 15 ppm als Stundenmittel zum Schutz der
Gesundheit von Arbeitnehmern festgelegt.
Der
Geruchsschwellenwert liegt bei ca. 4.000 ppm, d. h. bereits lange bevor
die Gefahr gerochen werden kann, treten Schäden auf.
Vinylchlorid ist stark wassergefährdend
(Wassergefährdungsklasse 2)
Toxizität
Es
wirkt narkotisch auf das zentrale Nervensystem und reizt Haut, Lunge
und Atemwege. Akute Symptome sind Husten, Schwindel und
Bewußtlosigkeit. Langfristig können Schäden an der
Leber und dem Zentralnervensystem sowie Krebs auftreten. Die
Krebsgefahr beim Menschen durch Vinylchlorid ist schon seit 25 Jahren
bekannt. Eine längere Einwirkung von hohen
Vinylchlorid-Konzentrationen löst eine spezielle Art von
Leberkrebs aus. Vinylchlorid selbst und
seine Abbauprodukte, Chlorethylenoxid und Chloracetaldehyd,sind mutagen
(erbGUTschädigend) und teratogen (fruchtschädigend,
embryotoxisch).
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Benzol
Benzol ist eine farblose, leichtbewegliche Flüssigkeit
von charakteristischem "aromatischen" Geruch. Der Stoff ist der
einfachste
und zugleich bekannteste Vertreter der aromatischen Kohlenwasserstoffe.
Benzol ist leicht brennbar, chemisch stabil und mit org.
Lösungsmitteln
in jedem Verhältnis mischbar, in Wasser nur wenig löslich.
Durch
seinen hohen Dampfdruck liegt es in der Umgebungsluft gasförmig
vor.
Die Weltproduktion von Benzol liegt mittlerweile bei etwa
34,5 Mio.Tonnen pro Jahr (Stand 1996), die größten
Produzenten sind Nordamerika, West- und Osteuropa. In der
Bundesrepublik Deutschland werden jährlich 2,67 Mio. Tonnen
produziert.
Verwendung
Benzol
ist Ausgangsstoff für eine Vielzahl von organischen und
aromatischen Verbindungen: wie z.B. Nitrobenzol und Anilin, Phenol,
Styrol, Synthesekautschuk, Insektizide (z.B. Lindan, DDT),
Azo-Farbstoffe (z.B. Anilinschwarz), Kunststoffe, Kunstharze und
waschaktive Substanzen.
Weiterhin
wird Benzol als Lösungsmittel für Lacke, Harze,
Wachse und Öle eingesetzt.
In
Motorkraftstoffen (bleifreies Benzin) wird es als Zusatzstoff zur
Erhöhung der Klopffestigkeit eingesetzt.
Verbreitung
und Vorkommen in der Umwelt
In
der Natur kommt Benzol in geringen Konzentrationen in Rohöl vor.
Es kann unter anderem aber auch bei der unvollständigen
Verbrennung organischer Substanzen, also etwa bei Heide- und
Waldbränden entstehen.
Benzol
wird durch Destillation von Steinkohle oder Erdöl gewonnen.
Haupt-Emissionsquelle von Benzol ist der
Kraftfahrzeugverkehr. Durch Motorabgase und Verdunstung aus dem
Benzintank, aus Vergaser oder
Einspritzanlage gelangt es in die Luft, wo es sich auf Grund seiner
chemischen
Eigenschaften anreichert. Die Hälfte des emittierten Benzols
stammt
dabei direkt aus dem Kraftstoff, die andere Hälfte bildet sich
erst
beim Verbrennungsvorgang. Weitere Quellen der Benzolabgabe sind
Lagerung,
Transport und Umschlag von Benzol und benzolhaltiger Produkte. Auch bei
der Verteilung von Benzin von der Raffinerie bis zur Tankstelle und bei
der Betankung von Autos werden Benzoldämpfe emittiert.
Benzolemissionen stammen aus Feuerungsanlagen, Kokereien und
Kraftstofflagern. Folgende Tabelle zeigt Emissionsmengen für
verschiedene Emittenten. Die Angaben basieren auf Hochrechnungen.
| Quelle |
Benzolemission
t/a |
| Kraftfahrzeuge |
29.011 |
| Abgas |
| Pkw |
21.506 |
| Nutzfahrzeuge |
2.520 |
| Zweiräder |
1.851 |
| Bau-, Landwirtschaft und Militär |
1.250 |
| Verdunstung |
| Emissionen Ottomotor-Pkw |
1.765 |
| Verteilung von Ottokraftstoff |
| Lagerung, Umschlag, Transport, Tankstelle |
169 |
| Kfz-Betankung |
231 |
| Feuerungsanlagen |
1.150 |
| Industrie ohne Feuerungsanlagen |
1.275 |
| Prozesse |
| Chemische Industrie |
450 |
| Mineralöl-Raffinerien |
170 |
| Kokereien |
55 |
| Sonstige (Gießereien etc.) |
350 |
| Lösemittel- u. Laborchemikalienverbrauch |
250 |
Benzolemissionen
in der Bundesrepublik Deutschland 1995 (UBA 1997)
Für einige weitere, weniger ins Gewicht fallende
Emittenten, wie etwa Deponien und Verbrennungsanlagen, lassen sich
keine genauen Mengenangaben machen.
Die Angaben über durchschnittliche
Benzolkonzentrationen
in der Luft schwanken zwischen 1 und 160 µg/m3 Luft.
Konzentrationen
bis zu mehreren Hundert Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wurden in
Ballungsgebieten mit größerem Verkehrsaufkommen sowie in der
Nähe von Tankstellen gemessen. Flächenhafte Jahresmittelwerte
liegen bei 5 µg/m3
im ländlichen Raum und 15 µg/m3 in Ballungsgebieten.
Für Raucher und Passivraucher kommt als
zusätzliche
Expositionsquelle der Hauptstromrauch von Zigaretten hinzu. Beim
Abbrennen
einer Zigarette werden 10-100 µg Benzol frei. Bei einem
täglichen
Konsum von 20 Zigaretten wird die tägliche Aufnahme auf 400
µg
geschätzt.
Neben der Luft als Anreicherungsmedium gelangt ein Teil der
emittierten Benzolmengen durch Regenauswaschung oder Leckagen auch in
Boden und Wasser. Mit Ausnahme von lokalen Belastungen sind die
Benzolkonzentrationen im
Boden aber gering. Im Brunnen-, Grund- und Trinkwasser liegen die Werte
unter 1 µg/l.
Toxizität
Benzol
hat zentraldepressorische, d. h. narkotisierende Wirkung, schädigt
die Blutbildung im Knochenmark und kann Tumoren erzeugen, wobei die
Erhöhung der Anzahl von Leukämiefällen,
überwiegt.
Benzoldämpfe
wirken beim Einatmen sehr toxisch. Die Symptome äußern sich
in Schwindel, Übelkeit, Benommenheit und
Bewusstlosigkeit.
Die
chronische Toxizität zeichnet sich durch eine Reihe relativ
unspezifischer Symptome, wie Müdigkeit, Schwäche,
Schlaflosigkeit sowie Schwindel, Blässe, Augenflimmern und
Herzklopfen bei körperlichen Anstrengungen, aus. Chronische
Vergiftungen bei Aufnahme von kleineren Mengen über einen
längeren Zeitraum führen zu einer Schädigung des
Knochenmarks, der Leber und der Nieren. Benzol kann Leukämie
hervorrufen und gilt als stark krebserzeugender Stoff.
Neben
den kanzerogenen und chronischen Effekten wirkt Benzol nach
kurzfristiger Exposition auch akut toxisch.
Bei
einem Benzolgehalt von 2 Vol.-% in der Atemluft tritt der Tod nach 5-10
Minuten ein.
Die
Flüssigkeit kann auch über die Haut aufgenommen werden und
verursacht auf diesem Wege schwere Vergiftungen.
Es
ist davon auszugehen, dass Benzol einen nennenswerten Beitrag zum
allgemeinen Krebsrisiko leistet. Des weiteren ist Benzol als ein Stoff
mit erbGUTveränderndem Potenzial eingestuft.
Sämtliche allgemein toxische Wirkungen spielen sich in
der Regel allerdings in einem Konzentrationsbereich ab, der für
Außenluftverhältnisse irrelevant ist. Als wesentliche
gesundheitlich bedenkliche Wirkung verbleibt daher für die
Allgemeinbevölkerung die kanzerogene Wirkung.
Grenzwerte,
Richtlinien
Grundsätzlich
kann für Benzol auf Grund seiner krebserzeugenden Wirkung kein
Grenzwert angegeben werden unterhalb dessen eine gesundheitliche
Gefährdung auszuschließen ist. Für die Belastung von
Arbeitsplätzen, die zum Teil um ein Vielfaches über der
"normalen" Luftbelastung liegt, hat die Senatskommission zur
Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe Benzol als
eindeutig krebserzeugend in die Kategorie III A1 eingestuft.
Die technische Richtkonzentration (TRK-Wert), die nach dem
aktuellen Stand der Technik aufgestellt und an Arbeitsplätzen
unterschritten
werden muss, liegt bei 8 mg/m3 Luft für Kokereien, Tankfelder
sowie
Reparatur- und Wartungsbetriebe in der Mineralölindustrie.
Für
die übrigen Arbeitsplätze gilt ein TRK-Wert von 3,2 mg/m3,
der
das gesundheitliche Risiko am Arbeitsplatz zwar mindern kann, es aber
nicht
völlig ausschließt.
Auch der EU-Rat hat Richtilinien zur Begrenzung der
Benzolkonzentration in der Luft erlassen:
Die EU-Richtlinie 98/70/EG
vom 13.10. schreibt ab dem 1.1.2000 einen zulässigen Maximalgehalt
von 1 Vol%
Benzol für alle Kraftstoffe vor. Ab dem Jahr 2005 wird auch der
Aromatengehalt in Ottokraftstoff auf maximal 35 Vol% begrenzt.
Die Richtlinie 1999/C53/07
wurde am 20.1.1999 vorgelegt. Darin werden Grenzwerte zum Schutz der
Gesundheit und deren einheitliche Erfassung festgesetzt. Der obere
Grenzwert beträgt 5 µg/m3 und muss von den Mitgliedsstaaten
bis 2004 in definierten
Schritten erreicht werden.
Die
Richtlinie muss bis 31.12.2001 in nationales Recht umgesetzt werden.
Für die Nichteinhaltung der Grenzwerte sind "wirksame,
verhältnismäßige und abschreckende" Sanktionen
festzulegen.
Darüber hinaus sollten aber auch die
mengenmäßig vergleichsweise geringeren Quellen der
Benzolexposition minimiert werden. Ihre Erfassung wird, wenn die
Verordnungen greifen und die Gesamtkonzentrationen zurückgehen,
sicher vereinfacht.
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GUT: Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden |
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