GUT-EMISSIONSPRÜFUNG


 
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Raumausstattungsmaterialien, u.a. auch textile Bodenbeläge, können wegen ihrer großen Oberfläche Emissionsquellen von flüchtigen organischen Verbindungen darstellen.

Textile Bodenbeläge werden daher auf Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen und anderer ausgewählter Substanzen hin in einer Prüfkammeruntersuchung analysiert.
(GUT-Bewertungsschema)

 


  Flüchtige organische Verbindungen

Flüchtige organische Verbindungen (VOC) sind Komponenten, die bei Raumtemperatur aus Materialien oder Produkten gasförmig freigesetzt werden können. Die Einteilung erfolgt dabei über Siedepunkte entsprechend der WHO Definition. Verbindungen in einem Siedebereich von 50°C bis 260°C werden deshalb zur Abgrenzung von anderen Komponenten als VOC bezeichnet. Aus der Vielzahl der flüchtigen organischen Verbindungen sind nur einige wenige in der Lage, die Geruchsentwicklung von Materialien zu bestimmen. Hinzu kommt, dass Gerüche in aller Regel nicht von Einzelverbindungen, sondern von Stoffgemischen verursacht werden und die Geruchskomponenten meist nur in geringen Konzentrationen vorkommen. Derartige Geruchskomponenten sind in aller Regel keine Schadstoffe. Das Emissionspektrum an flüchtigen organischen Verbindungen ist charakteristisch und ein “finger-print“ des Produktes. Das Emissionsverhalten, d.h. das Spektrum der flüchtigen organischen Verbindungen wird durch das Alter und die Vorgeschichte des Materials stark beeinflusst, so dass Emissionsuntersuchungen meist an frischen Produkten durchgeführt  werden sollten.  

 




Das neue GUT-Bewertungsschema !

Für den Bereich der Emissionsmessungen führt die GUT ab dem 01.01.2004 ein neues Bewertungsschema ein. Dieses basiert auf dem ECA-18-System und ist kompatibel zu anderen Systemen, wie z.B. dem vom AgBB (Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten ) vorgeschlagene System zur Bewertung von großflächig in Innenräumen eingebrachten Bauprodukten. 

Im Rahmen der GUT-Produktprüfung gelten folgende Anforderungen:

GUT-Bewertungsschema
Gültig ab 01.01.2004
Die Prüfung erfolgt nach 3 Tagen ( 72 h )
TVOC
300 µg / m³
VOC ohne NIK*
100 µg / m³
R-Wert
<= 1
SVOC  ( C16 bis C22 )
30 µg / m³
Canzerogene ( EU-Liste Klasse 1 u. 2 )
nicht nachweisbar
* vorläufig

Zur Bewertung und Berechnung des R-Wertes wird die jeweils aktuelle NIK-Werte-Liste des AgBB herangezogen. 









Bis zum 31.12.2003 gültige GUT-Grenzwerte
(Die Prüfung erfolgt nach 24 h)


Komponente Grenzwert in
µg/m³
Toluol 50
Styrol 5
4-Vinylcyclohexen 2*
4-Phenylcyclohexen  20
Summe aromatischer Kohlenwasserstoffe 150
Summe flüchtiger organischer Stoffe 300
  * Bestimmungsgrenze
 

 







Entwicklung der GUT-Grenzwerte



 

 






Chromatogramm einer akzeptierten Probe

1  Toluol
2  Cyclohexanol
3  2-Ethylhexanol
4  Butyldiglycol
5  Methenamin
6  4-Phenylcyclohexen 
7  Dicyclohexylether
Gesamtemissionen an VOC kleiner 300 µg/m³



       
 
Chromatogramm einer nicht
 akzeptierten Probe



Gesamtemissionen an VOC größer  300 µg/m³
  1  Toluol
  2  Hydroxymethylpen-
      tanon

  3  Dimethylcyclohexa-
      nol

  4  2,2,4,6,6-Penta-
      methylheptan

  5  2-Ethylhexanol
  6  2,2,4,4,6,8,8-
      Heptamethylnonan

  7  Undecen
  8  Undecan
  9  Alkylierte Cyclo-
      hexane

10  Nonanol
11  Alkylierte Cyclo-
      hexanole

12  Tridecan
13  Tetradecan
14  Dodecancarbon-
      säuremethylester





 
 
Prüfkammeruntersuchungen:

Die Materialemissionen werden überwiegend durch Prüfkammeruntersuchungen ermittelt. 
Die Bestimmung der flüchtigen organischen Inhaltsstoffe erfolgt unter praxisnahen Prüfbedingungen an fabrikneuer Ware nach einem Prüfkammerverfahren.
 
 
 
 
 
 
 

Prüfkammerverfahren:

Das für textile Beläge verwendete Prüfkammerverfahren lehnt sich an das im Rahmen der internationalen Normung entwickelte Prüfkammerverfahren an.( EN 13419, sowie ISO 16000 ) Dabei wird eine produktionsfrische und neutral verpackt angelieferte Probe 72 h in einer Prüfkammer konditioniert. Das Verhältnis der Oberfläche des textilen Belages zum Kammervolumen entspricht den in der Praxis anzutreffenden Bedingungen und liegt bei 0,4 m²/m³. In der Prüfkammer herrschen konstante Klimabedingungen (23°C und 50 % relative Luftfeuchtigkeit) sowie ein konstanter Luftaustausch (0,5/h) mit gereinigter Luft. Nach der Konditionierung erfolgt die entsprechende Anreicherung der emittierten Verbindungen auf geeignete Adsorbermaterialien, z. B. Tenax oder DNPH.
Die Auswertung der Proben erfolgt wie hier gezeigt, gaschromatographisch mittels moderner GC/MS-Analytik


 
 

 








 



 
GUT: Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden