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| Flüchtige
organische Verbindungen
Flüchtige organische Verbindungen (VOC) sind Komponenten, die bei Raumtemperatur aus Materialien oder Produkten gasförmig freigesetzt werden können. Die Einteilung erfolgt dabei über Siedepunkte entsprechend der WHO Definition. Verbindungen in einem Siedebereich von 50°C bis 260°C werden deshalb zur Abgrenzung von anderen Komponenten als VOC bezeichnet. Aus der Vielzahl der flüchtigen organischen Verbindungen sind nur einige wenige in der Lage, die Geruchsentwicklung von Materialien zu bestimmen. Hinzu kommt, dass Gerüche in aller Regel nicht von Einzelverbindungen, sondern von Stoffgemischen verursacht werden und die Geruchskomponenten meist nur in geringen Konzentrationen vorkommen. Derartige Geruchskomponenten sind in aller Regel keine Schadstoffe. Das Emissionspektrum an flüchtigen organischen Verbindungen ist charakteristisch und ein “finger-print“ des Produktes. Das Emissionsverhalten, d.h. das Spektrum der flüchtigen organischen Verbindungen wird durch das Alter und die Vorgeschichte des Materials stark beeinflusst, so dass Emissionsuntersuchungen meist an frischen Produkten durchgeführt werden sollten.
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Das neue GUT-Bewertungsschema ! Für den Bereich der Emissionsmessungen führt die GUT
ab dem 01.01.2004 ein neues Bewertungsschema ein. Dieses basiert auf
dem ECA-18-System und ist kompatibel zu anderen Systemen, wie z.B. dem vom
AgBB (Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung
von Bauprodukten ) vorgeschlagene System zur Bewertung
von großflächig in Innenräumen eingebrachten Bauprodukten.
Zur Bewertung und Berechnung des R-Wertes
wird die jeweils aktuelle NIK-Werte-Liste des AgBB herangezogen.
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| Bis zum 31.12.2003 gültige
GUT-Grenzwerte (Die Prüfung erfolgt nach 24 h) |
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| Entwicklung der GUT-Grenzwerte |
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GUT: Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden |
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